Glarner Verwaltungsgericht rügt Arbeitslosenkasse
Das Verwaltungsgericht erinnert das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit an seine Pflichten. Es darf einem Arbeitslosen die Gelder nicht kürzen, wenn es ihn nicht genügend beraten hat.
Das Verwaltungsgericht erinnert das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit an seine Pflichten. Es darf einem Arbeitslosen die Gelder nicht kürzen, wenn es ihn nicht genügend beraten hat.
09.08.23 - 04:30 Uhr
Menschen & Schicksale
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