Glarner Verwaltungsgericht rügt Arbeitslosenkasse
Das Verwaltungsgericht erinnert das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit an seine Pflichten. Es darf einem Arbeitslosen die Gelder nicht kürzen, wenn es ihn nicht genügend beraten hat.
Das Verwaltungsgericht erinnert das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit an seine Pflichten. Es darf einem Arbeitslosen die Gelder nicht kürzen, wenn es ihn nicht genügend beraten hat.
09.08.23 - 04:30 Uhr
Menschen & Schicksale
Es geht nicht um Riesenbeträge, doch es geht dem Verwaltungsgericht ums Prinzip. Ein neu publiziertes Urteil ist darum interessant, weil es die Glarner Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Ordnung ruft. Diese muss ihre Klienten und Klientinnen unterstützen und beraten, wenn sie Anträge nicht richtig ausfüllen.
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