Diese Wurst hat nun ein Ende
Der Metzger ist nicht schuld. Oder vielleicht doch, aber das ist nicht zu beweisen. Das Glarner Kantonsgericht spricht ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei – begangen mit einer Kalberwurst.
Der Metzger ist nicht schuld. Oder vielleicht doch, aber das ist nicht zu beweisen. Das Glarner Kantonsgericht spricht ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei – begangen mit einer Kalberwurst.
25.05.23 - 04:30 Uhr
Menschen & Schicksale
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