Diese Wurst hat nun ein Ende
Der Metzger ist nicht schuld. Oder vielleicht doch, aber das ist nicht zu beweisen. Das Glarner Kantonsgericht spricht ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei – begangen mit einer Kalberwurst.
Der Metzger ist nicht schuld. Oder vielleicht doch, aber das ist nicht zu beweisen. Das Glarner Kantonsgericht spricht ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei – begangen mit einer Kalberwurst.
Schuld ist jene Wurst, in die ein Aargauer bei sich zu Hause am 1. Mai 2020 um 14 Uhr gebissen hat. Es war eine Kalberwurst, die der Mann zuvor in Affoltern am Albis im Kanton Zürich gekauft hatte. Hergestellt wurde sie aber im Glarnerland, wie sich das gehört. Oder doch nicht, weil jemandem bei der Produktion ein gehöriger Fehler unterlief. Denn irgendwie geriet mindestens ein Metallstück ins Brät und auf diesem Weg in den Mund des Aargauers.