Völkerrechtswidrig? Kantonsrat schränkt Wohnfreiheit von Geflüchteten ein
Im Kanton St. Gallen können anerkannte Flüchtlinge den Wohnort nicht mehr selber wählen. Trotz Widerstand setzen Mitte-EVP und SVP die Gesetzesänderung durch. Sie ist höchst umstritten.
Im Kanton St. Gallen können anerkannte Flüchtlinge den Wohnort nicht mehr selber wählen. Trotz Widerstand setzen Mitte-EVP und SVP die Gesetzesänderung durch. Sie ist höchst umstritten.
In einigen St. Galler Gemeinden ist gemäss SVP und Mitte-EVP «eine grössere Gemeinschaft von anerkannten Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland» entstanden. Dies erschwere die Integration. Die beiden Fraktionen verlangten darum mit einer Motion eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Damit soll es ermöglicht werden, dass anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfe beziehen, Wohnungen in Gemeinden zugewiesen werden.
Die Regierung legte am Mittwochvormittag im Kantonsrat eine Vorlage vor, die sie selber als bundes- und völkerrechtswidrig bezeichnete. Sie stützte sich dabei auf ein Gutachten der Universität Freiburg ab. Kernpunkt ist das «Gleichbehandlungsprinzip»: Anerkannte Flüchtlinge dürfen in der Sozialhilfe nicht anders behandelt werden als die einheimische Bevölkerung.
Zweites Gutachten im Auftrag der SVP
Für die Sitzung der vorberatenden Kommission gab die SVP beim ehemaligen Bundesrichter Hansjörg Seiler ein weiteres Gutachten in Auftrag. Es vertrete eine gegenteilige Meinung als diejenige der Regierung, hiess es vor der Session.
In der Debatte am Mittwochvormittag erklärte der Sprecher der SVP-Fraktion, die Vorlage der Regierung komme einer «Arbeitsverweigerung» gleich. Das Rechtsgutachten Seiler zeige, das die Gesetzesänderung umsetzbar sei. Seitens der Mitte-EVP-Fraktion wurde argumentiert, es gehe «um ein reales und wachsendes Problem». Die Bevölkerung erwarte Lösungen.
Der Sprecher der FDP erklärte, es gebe bei der Vorlage offene Fragen, etwa wie die Situation in anderen Kantonen sei. Die Fraktion habe Bedenken, dass die vorliegende Lösung Rechtsunsicherheit und Gerichtsverfahren zur Folge haben werde.
Der Sprecher der SP-Grüne-GLP-Fraktion sah Handlungsspielraum für andere Lösungen. So könne die Verteilung der Flüchtlinge über ein Anreizsystem besser gelöst werden. Zudem müssten für besonders betroffene Gemeinden die Ausgleichszahlungen aus dem soziodemografischen Lastenausgleich erhöht werden.
Rückweisungsantrag abgelehnt
Die Abstimmung zeigte dann ein klares Ergebnis: Der Rat trat mit 90 gegen 21 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Gesetzesänderung ein. Danach diskutierte der Rat aber noch über einen Rückweisungsantrag der FDP.
Die Kommission müsse die rechtliche Ausgangslage nochmals abklären, verlangte die Fraktion. Man solle nicht ohne Not riskieren, dass die Gesetzesänderung vom Bundesgericht aufgehoben werde. Der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion entgegnete, es sei an den Gerichten, zu überprüfen, ob die Vorlage rechtmässig ist. Der Rückweisungsantrag wurde mit 66 gegen 47 Stimmen abgelehnt.
Danach beschloss der Rat eine weitere Gesetzesänderung. Damit soll verhindert werden, dass Personen mit einem Landesverweis künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind. Auch diese Gesetzesänderung sei bundesrechtswidrig, erklärte Regierungsrätin Laura Bucher (SP). Der Rat stimmt mit 67 gegen 44 Stimmen trotzdem zu.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.