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Jäger erschiesst Hund in Sedrun – Wildwest in Graubünden

Es ist und bleibt eine Tatsache, dass Jäger immer wieder zu grandiosen Fehlleistungen und Abschüssen in der Lage sind. Längst werden nicht alle Verfehlungen öffentlich gemacht. Vergessen wir nicht die illegalen Wolfs- und Luchsabschüsse. Beim Abschuss des angeleinten Hundes muss nicht um Aufklärung gebeten werden. Da braucht es knallharte Forderungen. Gefängnisstrafe für den Jäger (wegen Gefährdung von Leib und Leben). Anzeige gegen den Wildhüter, der es zulässt, dass im Wohngebiet aus dem Fenster geschossen wird. Anzeige gegen das AJF wegen unzureichender Überwachung der Passjagd, und klaren Bestimmungen, die Leib und Leben schützen. Das AJF ist momentan vorwiegend nur auf die Wolfsjagd ausgerichtet.
Aus zuverlässigen Quellen ist zu erfahren, wie perfide die Passjagd ausgerichtet werden kann. Vor dem Haus an einem Köderplatz wird ein Bewegungsmelder (Wild-Kamera) installiert. Löst eine Bewegung den Melder aus, erfolgt im Zimmer des Jägers ein Signal akustisch oder mittels Lichtsignal. Der Jäger steht schlaftrunken auf, ergreift die Waffe. Sieht er eine Bewegung am Köderplatz wird geschossen. Diese Art der Jagd ist nicht nur verwerflich, sondern auch sehr gefährlich.

Astrid Wallier
17.02.24 - 17:43 Uhr
Leserbrief
Ort:
Scuol
Zum Artikel:
«Schock in Sedrun: 79-jähriger Jäger erschiesst Hund» vom 13. Februar 2024
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