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Wird oder kann wirklich gebüsst werden?

Ich unterstütze das Feuerwerksverbot. Der Titel des Artikels tönt verheissungsvoll. Es wird suggeriert, dass da wirklich Bussen verteilt werden. Doch wie soll das in der Praxis geschehen? Wer überwacht die Einhaltung, wer rückt aus, um die Fehlbaren festzustellen. Unsere Polizei ganz sicher nicht. Diese hat gemäss ihren immerwährenden Aussagen zu wenig Personal für solche Einsätze. Sie setzt ihr Personal lieber dort ein, wo das Kosten/Nutzen-Verhältnis besser ist, sprich Radarkontrollen. Das Gesetz für ein Feuerwerksverbot ist und bleibt ein Papiertiger. Diejenigen, die sich nicht dran halten, machen dies ohne entsprechende Konsequenzen und diejenigen, die sich daran halten, sind die Blöden.

Peter Meister
09.01.24 - 09:29 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
«Busse für verbotenes Knallen in Graubünden» vom 9. Januar 2024
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Einziges und effizientes Mittel ist ein Einfuhr- Verkaufsverbot jeglicher Böller - Feuerwerken usw.
Kontrollen mit Bussen durch den Zoll. Allen gedient, sogar den waren Sportfans in den Stadien!

Peter Meister, da ist was dran. Thema Anarchie. Beispiel Knallerei.
Betreffend Detonationslärm Waffenplatz Chur gab es die Unterschriftensammlung "Volksinitiative" in Chur (auch wenn sich dann herausstellte, dass Chur nicht die Entscheidungshoheit besitze, meines Wissens, wobei, den Waffenplatz "verabschieden" hätte man früher schon können, oder?); es gab den Vorstoss von SP-Grossrat Andri Perl an die Regierung; es gab den Brief der Gemeinde Felsberg an Bundesrätin Amherd.
Betreffend Knallerei Türen und WC-Deckel in Wohnblöcken, auch das ist nicht erlaubt gemäss Beobachter, OR, ZGB, Polizeigesetz Stadt Chur. Auch hier (wie beim Feuerwerk, oder beim verbotenen Laufenlassen des Auto-Motors bei stehendem Fahrzeug, auch gerne, während der Fahrer sich ausserhalb des Fahrzeugs befindet, in aller Seelenruhe) die Frage der Durchsetzbarkeit. Einerseits ein gewichtiger gesundheitlicher Faktor, erst recht auf die Länge, denn die meisten Mieter sind arm und zu "Lebenslänglich" verurteilt in derlei Immissionsblöcken. Auch im Internet ein Thema seit x-Jahren. Andererseits wäre es aus meiner Sicht leicht lösbar (Wo ein Wille, da ein Weg): Da wäre zunächst die bahnbrechende Erfindung der "Unknallbaren Tür" (damit meine ich aber nicht die bisherigen teuren Automatik-Türen, die zu allem Überfluss nicht selten trotzdem lärmen, sondern Türen, die garantiert lautlos und kostentief in einem sind). Zudem gibt es die Erörterung mit nationalen Fachpersonen, wer wofür zuständig ist. Meine Hypothese: Der Mieter für die Meldung eines Mangels, und der Vermieter für dessen Beseitigung, wozu Ortung vonnöten sein könnte. Beispiel: Wasserschaden, Leck-Ortung (etwa eine Wasserleitung hinter der Wand). Beispiel: Brandherd, Feuermelder im Treppenhaus auf jedem Stockwerk. Beispiel: Türenknallerei "unstoppable": Dezibelmelder analog Feuermelder auf jedem Stockwerk.
Und, Herr Peter Meister, höherer Anteil des Verursachers an den verursachten Schäden. Je höher die Wahrscheinlichkeit, unentdeckt zu bleiben trotz verursachter Schäden bzw. je höher der Aufwand, den Verursacher zu eruieren, umso mehr sollte dieser die Kosten trage müssen, die er verursacht.