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Kokain und Cannabis: Mann wegen Drogenhandel verurteilt

Ein 57-Jähriger aus der Region musste sich vor dem Kreisgericht See-Gaster wegen verschiedener Delikte im Zusammenhang mit dem Handel von Kokain sowie dem Anbau und Handel von Cannabis verantworten. 

Südostschweiz
31.03.17 - 05:30 Uhr
Drogen: Der man wurde auf dem Weg zum Verkauf von Kokain kontrolliert – und festgenommen. (Archivbild)
Drogen: Der man wurde auf dem Weg zum Verkauf von Kokain kontrolliert – und festgenommen. (Archivbild)

Dieser Schuss ging nach hinten los: Weil er nach einem Burn-out bei der Arbeit immer wieder einschlief, griff ein 57-jähriger Mann zur Aufputschdroge Kokain. «So stand ich die Arbeit mit Präsenzzeiten von 15 oder 16 Stunden am Tag durch», führte er gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster aus. Das kommt ihn nun teuer zu stehen. Als ihn Bekannte gefragt haben, ob er ihnen auch etwas «organisieren» könne, habe er «nicht Nein sagen können». So erwarb er zwischen Oktober 2015 und seiner Verhaftung im August 2016 gesamthaft mindestens 150 Gramm Kokain.

Mit 51 Gramm im Auto erwischt

Auf dem Weg zu einem Verkauf wurde er dann kontrolliert und festgenommen. Dabei stellte die Polizei Kokain in seinem Blut fest, weshalb ihm auch Fahren unter Drogeneinfluss angelastet wird. Im Auto befanden sich rund 50 Gramm Kokain. Weil der Angeklagte in Zürich 100 Gramm des Zahnarzt-Anästhetikums Lidocain als Streckmittel verkaufte, war er auch wegen eines Vergehens gegen das Heilmittelgesetz angeklagt. Ein weiterer Anklagepunkt war der Anbau von und Handel mit Cannabis.

Staatsanwalt, Verteidiger und der Angeklagte waren sich einig, dass die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe angemessen sei: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, minus 65 Tage, die er bereits in Untersuchungshaft sass. Der Strafvollzug wird bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. Das Gericht verordnete ausserdem eine Busse von 3000 Franken und eine Ersatzforderung von 10 000 Franken. Dazu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten in  Höhe von mehr als 45 000 Franken. (dgr)

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