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Mann nötigt im Ausgang zwei Männer sexuell

Ein 32-jähriger, in See-Gaster wohnhafter Deutscher soll in der Stadt St. Gallen zwei Männer vergewaltigt haben. Vor dem Kantonsgericht St. Gallen wehrte er sich gegen die Vorwürfe.

Südostschweiz
25.01.17 - 11:30 Uhr
Vor Gericht: Dem 32-jährigen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. (Keystone)
Vor Gericht: Dem 32-jährigen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. (Keystone)

Der Beschuldigte aus der Region See-Gaster stand gestern Vormittag vor dem Kantonsgericht. Die Vorinstanz, das Kreisgericht St. Gallen, hatte ihn im April 2013 und im Februar 2016 der sexuellen Nötigung für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Zudem verpflichtete ihn das Gericht zur Zahlung einer Genugtuung von 10 000 Franken.

Im gestrigen Berufungsverfahren verlangte der Deutsche einen Freispruch von Schuld und Strafe. Im Gegenzug beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung und eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten, davon ein Jahr unbedingt.

Bedroht und genötigt

Zum einen wird dem Deutschen vorgeworfen, er habe am Neujahrstag 2007 frühmorgens einen damals 19-jährigen Mann bedroht und in den Innenhof der Sekundarschule Talhof in St. Gallen gedrängt. Dort habe er ihn genötigt, seine Hose zu öffnen, so dass er schliesslich den Analverkehr an ihm vollziehen konnte.

Zum anderen soll er – ebenfalls in der Stadt St. Gallen – im November 2010 einen angetrunkenen jungen Mann überfallen haben. Der Deutsche soll ihn zu Fall gebracht, ihm die Hose ausgezogen und sich sexuell an ihm vergangen haben. Beide Privatkläger waren bei der Berufungsverhandlung anwesend und wurden durch das Gericht befragt.

«Alles einvernehmlich»

Der Beschuldigte wies die Vorwürfe zurück. Er habe in jener Zeit sehr viele spontane sexuelle Kontakte gehabt und könne sich nicht mehr an alle erinnern. Die Männer habe er über Internetchats oder in Szenebars kennengelernt. Niemals aber habe er jemanden zu Sex genötigt. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch von Schuld und Strafe.

Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin der Privatkläger widersprachen den Ausführungen des Verteidigers. Die Opfer hätten den Beschuldigten auf einem ihnen vorgelegten Foto eindeutig als ihren Peiniger erkannt, erklärte der Staatsanwalt. Auch DNA-Spuren seien sichergestellt worden. Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus. Es wird in den nächsten Tagen erwartet.

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