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Keine bewegten Bilder aus der Schule

Südostschweiz
09.04.16 - 08:55 Uhr
Zeitung

In der Primarschule Schiers hat offenbar ein Lehrer auf dem Lehrer-WC heimlich eine Kamera installiert. Der Betreffende wurde per sofort freigestellt. Dass dieser Fall die Strafuntersuchungsbehörden beschäftigen wird, ist klar. Doch in einem erweiterten Blickfeld stellt sich auch die Frage: Dürfen an einer Schule überhaupt Videokameras zur Personenüberwachung eingesetzt werden?

Grundsätzlich möglich

Für den Datenschutzbeauftragten des Kantons Graubünden, Thomas Casanova, ist das ein bekanntes Thema. Er erhalte immer wieder Anfragen von Schulen, die beispielsweise ihren Pausenplatz oder auch Veloständer durch Videokameras überwachen möchten, um Vandalenakten in der schulfreien Zeit vorzubeugen. Das sei zwar grundsätzlich möglich, aber nur dann, wenn die betreffende Gemeinde dafür auch die gesetzlichen Grundlagen im Gemeinderecht schaffe, so der Datenschützer. Bis anhin sei dies jedoch noch in keiner Bündner Gemeinde geschehen. Deshalb sei eine Videoüberwachung in Bündner Schulen bisher auch nicht erlaubt.

Verhältnismässigkeit beachten

Doch auch wenn die gesetzlichen Grundlagen für eine Videoüberwachung geschaffen würden, so Casanova weiter, müsse der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gegeben sein. Dabei müsse man abklären, ob es Sinn mache, ein ganzes Schulareal rund um die Uhr zu überwachen, wenn nur vereinzelt Sachbeschädigungen vorkommen könnten. Man müsse sich deshalb immer überleggen, obe es dafür nicht andere, einfachere Möglichkeiten gäbe. Denn grundsätzlich sollten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulanlagen frei bewegen können, ohne ständig eine Kamera im Rücken zu haben, erklärt Casanova.

Zumindest müsse in einem Reglement festgehalten werden, dass Aufnahmen nur in bestimmten Zeiten – beispielsweise in der schulfreien Zeit – gemacht werden dürften. Ausserdem müsste unter anderm der Standort der Kameras festgelegt werden, ebenso wie lange die Auszeichnungen aufbewahrt würden und wer überhaupt das Recht habe, die Aufnahmen auszuwerten.

Nicht durch den Lehrer

Zusammengefasst lasse sich sagen, so Casanova weiter, dass die Möglichkeiten der Kinder, sich frei auf dem Schulareal bewegen und dabei ihre Emotionen ausleben zu können, höher zu bewerten seien als eine Videoüberwachung, um einigen wenigen Sachbeschädigungen vorzubeugen. Klar ist laut Casanova auch, dass die Videoüberwachung durch die Schule und nicht durch einen einzelnen Lehrer wahrgenommen werden muss. Ein Lehrer dürfe zwar zu Unterrichtszwecken Videokameras einsetzen, müsse dies aber im Voraus kommunizieren.

Ausserdem sei auch dem Standort der Videokamaras Beachtung zu schenken. So dürften Videokameras an gewissen Orten auf keinen Fall eingesetzt werden, so Casanova, wie beispielsweise in Toiletten oder Umkleidekabinen. (be)

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