Vom «Best Practice» zum neuen Standard
Läden wie Metzgereien, Bäckereien, Hofläden, Kioske, Detailhändler, Drogerien, Getränkehändler und Molkereien/Käsereien können durch den Verkauf von Produkten über das Haltbarkeitsdatum hinaus Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von «Food Waste» und somit der Umweltbelastung leisten.
Läden wie Metzgereien, Bäckereien, Hofläden, Kioske, Detailhändler, Drogerien, Getränkehändler und Molkereien/Käsereien können durch den Verkauf von Produkten über das Haltbarkeitsdatum hinaus Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von «Food Waste» und somit der Umweltbelastung leisten.
Mehr Vertrauen – mehr Wertschätzung
Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum werden Produkte gekennzeichnet, die nur schwer verderben. Anders als das Verbrauchsdatum macht das Mindesthaltbarkeitsdatum keine Aussage zur Lebensmittelsicherheit. Diese Produkte sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums je nach Produktgruppe bedenkenlos sechs bis 360 Tage darüber hinaus konsumierbar – solange es gut aussieht, riecht und schmeckt. Sich auf seine Sinne zu verlassen, muss für Konsumentinnen und Konsumenten wieder alltäglich werden. Läden übernehmen mit dem Verkauf über das Haltbarkeitsdatum hinaus eine wichtige Rolle beim Vertrauensaufbau in den Konsum solcher Lebensmittel. Dies gilt auch für leicht verderbliche Waren, die bis zum Verbrauchsdatum eingefroren werden und so bis 90 Tage länger angeboten werden dürfen.
Vorbildfunktion Detailhandel
Die Vorbildfunktion des Detailhandels hat zudem eine positive Wirkung auf den «Food Waste» in den Haushalten. Sehen die Konsumentinnen und Konsumenten im Laden, dass beispielsweise Mehl nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums 360 Tage länger verkauft und konsumiert werden darf, werden sie das ablaufende Mehl zu Hause auch länger verwenden. Rund 20 Prozent der Lebensmittelverschwendung in den Schweizer Haushalten fallen aufgrund von einer Fehlinterpretation der Haltbarkeitsdaten an. Das sind jährlich 150 000 Tonnen Lebensmittelabfälle.
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