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Wegen Pfarrermangel: Die Glarner Landeskirche schafft die Wohnsitzpflicht ab  

Die Herbst-Synode der Reformierten hat am Donnerstag die Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen neu geregelt. Auch zu den Kirchgebäuden wurde ein Beschluss gefasst.

Südostschweiz
18.11.23 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Vereidigung: Synode-Präsident Andreas Hefti (rechts) vereidigt Ivo Oertli (von links) aus Ennenda und Peter Stüssi aus Rüti.
Vereidigung: Synode-Präsident Andreas Hefti (rechts) vereidigt Ivo Oertli (von links) aus Ennenda und Peter Stüssi aus Rüti.
Bild Johanna Göring

von Johanna Göring*

«Wir alle sind aufgerufen, die Zukunft der Glarner Landeskirche aktiv zu gestalten. Der Prozess beginnt bereits heute.» Mit diesen Worten eröffnete Synode-Präsident Andreas Hefti die Herbst-Synode und nahm damit den Grundtenor der Synode vorweg. Eines dieser Zukunftsthemen war die Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen. Diese waren bislang dazu verpflichtet, an ihrem Anstellungsort im Pfarrhaus zu wohnen. Das wurde nun nach regem Austausch von den Synodalen neu geregelt: Künftig kann jede Kirchgemeinde eigenständig entscheiden, ob ihre Pfarrperson direkt in ihrer Kirchgemeinde wohnhaft sein soll oder ob die Pfarrperson an einem anderen Ort innerhalb einer Glarner reformierten Kirchgemeinde leben kann.

In Zeiten von Pfarrermangel ein wichtiger Beschluss: So können Teilzeitpensen besser ermöglicht werden und es kann auf die Bedürfnisse der Pfarrpersonen, Kirchenmitglieder und Kirchgemeinden eingegangen werden. Wie an anderer Stelle in der Deutschschweiz könnten dadurch kreative Ideen, wie beispielsweise die Anstellung von Pfarrteams, möglich sein. Ein weiterer Nebeneffekt ist eine flexiblere Nutzung der kirchlichen Gebäude: Ganze Pfarrhäuser müssen somit nicht von einer einzelnen Person bewohnt werden, sondern können auch anderweitig vermietet werden oder Verwendung finden.

Strategien für Liegenschaften sollen ausgearbeitet werden

«Bliibt d’Chilchä im Dorf?» – Das war das grosse Zukunftsthema der Gesprächs-Synode im Frühling dieses Jahres. Diskutiert wurde damals über die künftige Nutzung der kirchlichen Gebäude. Denn diese kosten durch Sanierungen und Unterhaltsmassnahmen – und angesichts schwindender Mitgliederzahlen und Einnahmen braucht es dafür mittelfristige Lösungen.

Damit die Ideen der vergangenen Gesprächs-Synode weiterverfolgt werden, entschieden sich die Synodalen an der Herbst-Synode nun dafür, dem kantonalen Kirchenrat einen Arbeitsauftrag zu erteilen: Darin ist klar geregelt, dass der kantonale Kirchenrat Strategien und Lösungen für die Liegenschaften erarbeiten wird, die dann der Synode vorgelegt werden.

Neue Synodale gewählt

Die neuen Synodalen Ivo Oertli aus Ennenda und Peter Stüssi aus Rüti leisteten ihr Gelübde. Pfarrer René Hausheer-Kaufmann wurde als Vizedekan bestätigt. Eine Nominationskommission, die bei der Auswahl von geeigneten Mitgliedern für den kantonalen Kirchenrat unterstützen wird, beschloss die Synode mit eindeutigem Mehr.

Für die Entschädigung des kantonalen Kirchenrats legte die Synode fest, dass eine synodale Kommission geschaffen werden soll, die sich diesem Thema annimmt und es auf die Zukunft ausrichtet. Das Budget und der Steuerfuss wurden genehmigt, ebenso die Unterstützung aus dem Baufonds für die beiden Bauprojekte der Kirchgemeinde Ennenda.

*Johanna Göring ist Medienbeauftragte der Evangelisch-reformierten Landeskirche  des Kantons Glarus.

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