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Spielraum für Kantone

Mit der revidierten Jagdverordnung bekommen die Kantone das, was sich viele vom neuen eidgenössischen Jagdgesetz erhofft haben.

Ursina
Straub
30.06.21 - 04:30 Uhr
Klima & Natur
Kommentar

Mit der revidierten Jagdverordnung bekommen die Kantone das, was sich viele vom neuen eidgenössischen Jagdgesetz erhofft haben: Mehr Handlungsspielraum für die Regulierung der Wolfsbestände. Denn der Bund hat in der angepassten Verordnung die Schadenschwelle für den Abschuss von Wölfen herabgesetzt. Das bedeutet: Wolfsrudel dürfen neu reguliert werden, wenn sie weniger Nutztiere als bis anhin gerissen haben. Greift ein Rudel beispielsweise zwei Rinder an, kann der Kanton eine Abschussbewilligung beantragen.

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