Spielraum für Kantone
Mit der revidierten Jagdverordnung bekommen die Kantone das, was sich viele vom neuen eidgenössischen Jagdgesetz erhofft haben.
Mit der revidierten Jagdverordnung bekommen die Kantone das, was sich viele vom neuen eidgenössischen Jagdgesetz erhofft haben.
Mit der revidierten Jagdverordnung bekommen die Kantone das, was sich viele vom neuen eidgenössischen Jagdgesetz erhofft haben: Mehr Handlungsspielraum für die Regulierung der Wolfsbestände. Denn der Bund hat in der angepassten Verordnung die Schadenschwelle für den Abschuss von Wölfen herabgesetzt. Das bedeutet: Wolfsrudel dürfen neu reguliert werden, wenn sie weniger Nutztiere als bis anhin gerissen haben. Greift ein Rudel beispielsweise zwei Rinder an, kann der Kanton eine Abschussbewilligung beantragen.