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Mieterinnen- und Mieterverband will gegen «WEF-Mietverträge» vorgehen

Davoser
Zeitung
27.03.25 - 17:00 Uhr
Leben & Freizeit
Unzug Davos ©wey
Fragwürdige Klauseln in Mietverträgen zwingen Mietende über die WEF-Woche aus der Wohnung.

Das WEF fördert eine wahrscheinlich einzigartige Klausel in den Mietverträgen. Und zwar die, dass Mieterinnen und Mieter im Januar ihre Wohnung räumen müssen. «Wir beobachten auf dem Markt, dass die Klausel immer öfter auftaucht. Es gibt da allerdings eine sehr grosse Bandbreite, was solche Vereinbarungen angeht», erklärte Damian Markutt, Leiter der Markutt Immobilien GmbH, in der DZ vom 17. Januar (Artikel «Gibt es eine ‹Win-Win-Win Situation?›»). Joshua Wada, die Davoser Vertretung des Mieterinnen- und Mieterverbands Graubünden (MV GR), meinte im selben ­Artikel: «Die Wohnraumknappheit ermöglicht es den Vermietenden, sehr viele Forderungen in die Mietverträge einfliessen zu lassen. Die Mietenden sitzen in ­dieser Hinsicht schlicht am kürzeren Hebel. Und so stimmen viele Suchende auch teils unvorteilhaften Klauseln zu, weil es keine andere Alternative gibt. Aber zum Beispiel Familien können nicht einfach eine Woche in die Ferien gehen, da die Kinder zu Schule müssen.»

Der MV GR reagiere mit Besorgnis auf Berichte über solche Mietverträge, die Mieterinnen und Mieter in Davos und der Region zum Verlassen ihrer Wohnungen während des WEF zwängten. Der MV GR stelle sich auf den Standpunkt, dass solche Klauseln nach geltendem Mietrecht unzulässig und damit nichtig seien.

Immer mehr «WEF-Mietvertäge» aufgetaucht

In den letzten Jahren seien, laut MV GR, in Davos vermehrt Mietverträge aufgetaucht, die vorsehen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen während der WEF-Woche räumen müssen. Dies, um Platz für Vermietungen an WEF-Teilnehmende oder Trittbrettfahrende zu schaffen. Das Mietrecht sei glasklar: Klauseln, die den ununterbrochenen Gebrauch der Mietsache durch die Mieterinnen und Mieter nicht garantieren, verstossen gegen das Recht. Das Mietrecht in der Schweiz gewährt den Mieterinnen und Mietern den Besitz und die alleinige Sachherrschaft über ihre Wohnung ­während der gesamten Mietdauer. Eine vorübergehende Räumung für einen ­Anlass wie das WEF sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Verband bietet seine Unterstützung an

Weiter ruft der Verband alle Mieterinnen und Mieter, die von solchen Zwangs­räumungen betroffen sind oder solche Klauseln in ihren Mietverträgen haben, dazu auf, sich beim MV GR oder direkt bei der Davoser Vertretung Joshua Wada zu melden. Ziel sei es, diese Fälle juristisch zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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