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EWD appelliert an die Sorgfaltspflicht

Als Folge der regen Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet von Davos kommt es regelmässig zu Stromausfällen, welche bei Grabarbeiten durch Schäden an erdverlegten Kabeln verursacht werden. Das ist nicht nur ärgerlich für alle Betroffenen und es kann für Personen gefährlich sein, sondern es erfüllt auch einen entsprechenden Straftatbestand.

Davoser
Zeitung
13.07.25 - 17:00 Uhr
Leben & Freizeit
Der Leitungskataster macht die im Boden verlegten Stromkabel «sichtbar».
Der Leitungskataster macht die im Boden verlegten Stromkabel «sichtbar».
zVg
Kabelschäden mit Versorgungsunterbrüchen infolge Grabarbeiten kommen regelmässig vor. Davon sind meist auch Kunden der EWD AG betroffen. Ein höchst unbefriedigender Zustand, auch weil bei einer Verletzung von Kabel Personen zu Schaden kommen können. «Wir müssen hier den Kopf für Störungen der Versorgung hinhalten, die wir nicht zu verantworten haben. Kommt dazu, dass damit die von uns hoch gehaltene Versorgungssicherheit beeinträchtigt wird und sogar Personen gefährdet sind», so Andy Kollegger der Vorsitzende der EWD-Geschäftsleitung.

Baufirmen in der Pflicht

Im vergangenen Jahr wurden die in Davos tätigen Baufirmen zweimal schriftlich auf ihre Sorgfaltspflicht aufmerksam gemacht. Diese besteht darin, dass bei Grabarbeiten vorgängig bei der EWD AG Auszüge aus Katasterplänen angefordert oder abgeholt werden müssen. Die genaue Lage von allfällig auf den Plänen im Bauperimeter vorhandenen Leitungen müssen vor Baubeginn durch Mitarbeitende der EWD AG angezeichnet werden. «Wir gehen davon aus, dass diese Vor­gaben nicht mit schlechter Absicht missachtet werden», so Kollegger, «aber es mangelt vielfach am Bewusstsein für die vorhandene Sorgfaltspflicht und die möglichen Folgen werden offenbar unterschätzt».

Straftatbestand vorhanden

Das Strafgesetzbuch kennt denn für die fahrlässige Beeinträchtigung der Versorgung mit Strom oder Wärme auch einen eigenen Straftatbestand. Art. 239 StGB stellt Handlungen unter Strafe, welche den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Strom oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage vorsätzlich oder fahrlässig hindern, stören oder gefährden. Fahrlässig verursachte Kabelschäden sind von diesem Tatbestand erfasst.

Strafanzeige wird ein Thema

Trotz aktiver Bestrebungen seitens EWD ist eine Besserung der Situation nicht feststellbar. Im Gegenteil, sie verschärft sich aufgrund der regen Bautätigkeit. Die EWD AG prüft daher bei künftigen Stromausfällen infolge Beschädigung eines Kabels durch Grabarbeiten die Einreichung einer Strafanzeige. Ebenso ist die EWD AG mit der Gemeinde in Kontakt mit dem Ziel, dass in den Baubewilligungen künftig explizit auf diese Strafbestimmungen aufmerksam gemacht wird.

Ganz verhindern lassen sich solche unerwünschten Vorkommnisse nicht, aber sie sollen dank verschiedener Massnahmen auf ein Minimum reduziert werden.

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