Bewilligungspraxis für Solaranlagen wird angepasst
Die Nutzung der Sonnenenergie gewinnt an Bedeutung und wird zu einem wichtigen Pfeiler für den Klimaschutz. Im Hinblick auf die Winterstromlücke können Solaranlagen einen grossen Beitrag für eine klimaneutrale Energieversorgung leisten. Um diese Entwicklung zusätzlich zu unterstützen, koordiniert die Gemeinde ihre Bewilligungspraxis mit den Anforderungen für den Erhalt von Fördergelder für Winterstrom.
Die Nutzung der Sonnenenergie gewinnt an Bedeutung und wird zu einem wichtigen Pfeiler für den Klimaschutz. Im Hinblick auf die Winterstromlücke können Solaranlagen einen grossen Beitrag für eine klimaneutrale Energieversorgung leisten. Um diese Entwicklung zusätzlich zu unterstützen, koordiniert die Gemeinde ihre Bewilligungspraxis mit den Anforderungen für den Erhalt von Fördergelder für Winterstrom.
Kein starres Maximum mehr
Per 1. Januar wurden die kantonalen Kriterien angepasst. Neu orientiert sich die Mindesthöhe einer förderungswürdigen Anlage an der Höhe über Meer des Standortes. Für Davos bedeutet dies, dass mit der heutigen kommunalen Höhenbeschränkung von 1,70 Meter keine kantonalen Fördergelder für winterstromoptimierte Anlagen beansprucht werden können. Mit der Anpassung der Bewilligungspraxis soll dies nun geändert werden – neu wird die starre Höhenbeschränkung durch eine flexible Regelung ersetzt. Weiterhin gelten die Vorgaben aus dem kantonalen Leitfaden und die Pflicht zu einer zurückhaltenden Gestaltung der Solaranlagen. Konkret orientiert sich die Bewilligungspraxis für Solaranlagen neu an folgenden Punkten:
1. Im Hinblick auf die Gestaltung von Solaranlagen gilt der kantonale Leitfaden für Solaranlagen (Juli 2022) mit seinen entsprechenden Empfehlungen.
2. Die Anlagenhöhe ist auf Flachdächern möglichst zurückhaltend zu gestalten.
3. Der Neigungswinkel der Panels wird nicht beschränkt
4. Die Aufständerungshöhe ist grundsätzlich auf den für den Erhalt von Fördergelder für Winterstrom mindestens erforderlichen Wert beschränkt.
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