TSH-Areal: Quartierplan politisch beschlossen, rechtlich blockiert
Der Quartierplan für das ehemalige Gelände der Thurgauisch-Schaffhausischen Heilstätte (TSH) ist politisch beschlossen, rechtlich aber noch nicht in Kraft. Zwar hat der Kleine Landrat den überarbeiteten Quartierplan mit Anpassungen bewilligt, doch gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bündner Obergericht eingereicht. Das Verfahren ist derzeit pendent.
Der Quartierplan für das ehemalige Gelände der Thurgauisch-Schaffhausischen Heilstätte (TSH) ist politisch beschlossen, rechtlich aber noch nicht in Kraft. Zwar hat der Kleine Landrat den überarbeiteten Quartierplan mit Anpassungen bewilligt, doch gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bündner Obergericht eingereicht. Das Verfahren ist derzeit pendent.
Auf Nachfrage der Davoser Zeitung bestätigte der Bündner Heimatschutz, dass er nicht zu den Beschwerdeführern gehört.
Die markante Thurgauisch-Schaffhausische Heilstätte, 1909 als Sanatorium eröffnet und 2005 geschlossen, steht seit fast zwei Jahrzehnten ohne dauerhafte Nutzung. Lediglich während des World Economic Forum kam es in einzelnen Jahren zu temporären Nutzungen, etwa zur Unterbringung von Sicherheitspersonal.
Das rund 23 000 Quadratmeter grosse Areal an der Grüenistrasse gilt als prominenter Standort mit hoher landschaftlicher Bedeutung und wird seit Jahren intensiv diskutiert. Die neue Eigentümerschaft plant eine umfassende Umnutzung zu einem Hotel- und Tourismusprojekt mit touristisch bewirtschafteten Wohnungen.
Ob und wann diese Pläne umgesetzt werden können, hängt nun vom weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens vor dem Bündner Obergericht ab.
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