Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Bauprojekten im Sertig
In der DZ vom 25. Juli ist ein Artikel zum Sertig Dörfji erschienen, in welchem die Stellungnahmen der IG Sertig und des Bündner Heimatschutzes zusammengefasst wurden. Der Artikel hat teilweise für Verwirrung gesorgt. Die Davoser Zeitung versucht Licht in die komplexe Situation zu bringen und hat mit der Gemeinde die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
In der DZ vom 25. Juli ist ein Artikel zum Sertig Dörfji erschienen, in welchem die Stellungnahmen der IG Sertig und des Bündner Heimatschutzes zusammengefasst wurden. Der Artikel hat teilweise für Verwirrung gesorgt. Die Davoser Zeitung versucht Licht in die komplexe Situation zu bringen und hat mit der Gemeinde die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
DZ: Was ist der aktuelle Stand der bereits bewilligten Bauprojekte im Sertig?
Gemeinde Davos: Die Baubehörde ist im Dezember 2024 zur Überzeugung gekommen, dass die beiden fraglichen Bauprojekte alle rechtlichen Auflagen erfüllen, und hat die Baubewilligung erteilt. Die Baubewilligung wurde im Januar 2025 der Bauherrschaft sowie allen Einsprechenden zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine 30-tägige Frist, während der der Entscheid der Baubehörde beim Bündner Obergericht angefochten werden kann. Diese Frist verstrich ungenutzt. Juristisch bedeutet das, dass die Einsprechenden mit dem Entscheid der Baubehörde einverstanden sind. Das hat zur Folge, dass die Baubewilligung rechtskräftig wird. Das Bauvorhaben kann somit umgesetzt werden.
Der Entscheid der Baubehörde wurde also nicht angefochten. Aber was ist mit der Aufsichtsbeschwerde?
Am 28. April 2025 haben der Bündner Heimatschutz und die IG Sertig bei der Regierung des Kantons Graubünden eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Davos eingereicht. Die Kantonsregierung hat diese Aufsichtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen und verweist darauf, dass der ordentliche Rechtsmittelweg offenstand und nicht genutzt wurde. Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit ihrem Entscheid keinerlei Anweisungen an die Gemeinde Davos verknüpft. Die Aufsichtsbeschwerde ist somit erledigt.
Konnte sich die IG Sertig auf andere Weise Gehör verschaffen?
Aus juristischer Perspektive ist der Fall klar und die fraglichen Baugesuche sind rechtskräftig. Das Bauprojekt kann also umgesetzt werden. Wenn ein Entscheid für derart viele Diskussionen und Wirbel sorgt, dann besteht jedoch offensichtlich Verbesserungspotenzial für künftige Projekte. Der Kleine Landrat befindet sich darum im Dialog mit der IG Sertig und hat im persönlichen Austausch auch eine umfassende Akteneinsicht angeboten.
Was hat der Kleine Landrat zusätzlich unternommen?
Bereits im Januar hat der Kleine Landrat Massnahmen initiiert, mit denen die Qualitätssicherung im Baubewilligungsverfahren noch weiter gesteigert werden können. Zudem sollen die Dörfer sowie die Sichtweise der Denkmalpflege in diesem Prozess stärker eingebunden werden. So sollen beispielsweise auch Gestaltungsrichtlinien erarbeitet werden, welche die künftige Entwicklung des Sertig Dörfji steuern. Die IG Sertig kennt diese Massnahmen und wird bei der Umsetzung regelmässig beigezogen.
Warum wurde ein neues Projekt für das «Tiny House» eingereicht?
Die IG Sertig hat angeregt, dass beim bestehenden Projekt die Ausrichtung des Giebels nicht mit dem übrigen Dorfbild kompatibel sei. Die Bauherrschaft hat darauf ein angepasstes Alternativ-Bauvorhaben als neues Projekt eingereicht. Dieses Bauprojekt befindet sich aktuell im Baubewilligungsprozess. Es können Einsprachen eingereicht werden, und ein allfälliger Entscheid der Baubehörde kann wiederum beim Bündner Obergericht angefochten werden. Der Ausgang dieses Baubewilligungsprozesses hat jedoch keine Auswirkungen auf die bereits rechtskräftige Baubewilligung für das bestehende Bauvorhaben.
Wie geht es weiter?
Aktuell ist eine Motion von Landrat Lukas Kistler hängig. Diese wird voraussichtlich im September im Grossen Landrat diskutiert. Im ersten Schritt muss das Parlament entscheiden, ob es die Motion für erheblich erklären will oder nicht. Erst wenn eine Motion für erheblich erklärt wird, ist die Regierung verpflichtet, dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.
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