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2 x Ja am 28. September

Der HEV Davos sagt klar Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts, zu einer Steuer, die es in keinem anderen Land der Welt gibt. Der Eigenmietwert – eine Einkommensabgabe für selbstbewohnte Häuser und Wohnungen – fällt aber nur, wenn die neue kantonale Zweitwohnungssteuer, eine Objektsteuer auf selbst genutzten Ferienwohnungen, die Abstimmung übersteht. Der HEV Davos beschloss auch für diese Vorlage einstimmig die JA-Parole.

Davoser
Zeitung
26.08.25 - 17:00 Uhr
Politik
Die Schweiz befindet im September über den Eigenmietwert.
Die Schweiz befindet im September über den Eigenmietwert.
bg
An der kürzlich abgehaltenen jährlichen Generalversammlung stand neben den statutarischen Geschäften wie Rechnungsablegung und Budget der Systemwechsel auf selbst genutztem Wohneigentum im Vordergrund. Präsentiert wurden die beiden eidgenössischen Vorlagen von Urs Marti, dem neuen Präsidenten des HEV Graubünden und des vormaligen Stadtpräsidenten von Chur.

Der Eigenmietwert ist ungerecht, weil den Eigentümern ein fiktives Einkommen aufgerechnet wird. Die Möglichkeit der Abzüge von Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen vermögen diese Steuer nicht zu neutralisieren. Der Eigenmietwert widerspricht dem Verfassungsauftrag, Wohneigentum zu fördern. Bei Pensionierten mit tiefem Einkommen, welche ihre Schulden fürs Eigenheim häufig abbezahlt haben, schlägt die Steuer voll durch. Vielfach werden sie sogar gezwungen, ihr Zuhause im Pensionsalter mit Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim zu verkaufen. Mit dem Wechsel wird nicht mehr bestraft, wer seine Schulden tilgt.

Systemwechsel ist gerecht

Künftig dürfen keine Schulden und Unterhaltskosten mehr abgezogen werden. Damit wird dem Paradox «Schuldenmachen wird belohnt» der Riegel geschoben. Es wird eine Ausnahme geben: Junge Erstwohnungskäufer würden über die ersten zehn Jahre ihres Neuerwerbes begünstigt, damit sich der Kauf von Eigentum auch künftig für sie lohnen wird. Damit würden junge Familien entlastet.

Der Eigenmietwert ist auch ungerecht, weil er ständig steige, sagte Urs Marti. In den kommenden Jahren würde dieser noch mehr erhöht werden. Denn die Kantone entscheiden über die Höhe dieser Steuer. Für ein selbst genutztes Häuschen, dessen Wert sich nicht verändere, könnte wegen eines kantonalen Entscheids plötzlich mehr bezahlt werden müssen.

Sondersteuer gegen Steuerausfälle

Die Gegner und die Bergkantone mit den vielen Zweitwohnungen befürchten Steuerausfälle. Die genannten Zahlen seien zu hoch gegriffen, befand ein Mitglied. Zunächst berücksichtige der Bund allfällige Erträge aus der neuen Zweitwohnungssteuer nicht. Zudem wird die Grundstückgewinnsteuer steigen und fast alle Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt entfallen. Welche finanziellen Folgen der Systemwechsel haben wird, hängt auch sehr stark vom Zinsniveau der Hypotheken ab. Ab einem Zinsniveau von mehr 2.8 Prozent werden gemäss Schätzungen von Finanzexperten sogar Mehreinnahmen erwartet.

Der Systemwechsel mit der vorliegenden Doppelvorlage ist gelebter Föderalismus. Darum könnten besonders Tourismus-Kantone mit der neuen Sondersteuer für von Eigentümern selbst genutzte Ferienwohnungen Einnahmeverluste wettmachen. Jeder Kanton könnte bei der Annahme beider Vorlagen über diese Steuer selbst entscheiden. Der Kanton Graubünden könnte sogar der Gemeinde Davos die Kompetenz erteilen, für sich eine zusätzliche Liegenschaftssteuer für Zweitliegenschaften (Ferienwohnungen) zu erheben und damit die Davoser Finanzen selbstbestimmt gestalten.

Nach den zwei Ja-Parolen-Fassungen gingen die Mitglieder zum gemütlichen Teil mit Fleischkäse, Kartoffelstock und Rotwein über, dies bis spät abends an einem warmen Sommerabend draussen auf der Laubenterrasse des Belvédère.

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