Neue Jagdverordnung: Der Biber soll nicht mehr gänzlich geschützt sein
Der Bund hat die Jagdverordnung überarbeitet. Damit kann der Kanton die geschützten Arten Wolf, Biber und Steinbock fast so managen, wie andere Wildtierarten. Was neu möglich ist.
Der Bund hat die Jagdverordnung überarbeitet. Damit kann der Kanton die geschützten Arten Wolf, Biber und Steinbock fast so managen, wie andere Wildtierarten. Was neu möglich ist.
03.04.24 - 18:23 Uhr
Graubünden

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