×

Neue Jagdverordnung: Der Biber soll nicht mehr gänzlich geschützt sein

Der Bund hat die Jagdverordnung überarbeitet. Damit kann der Kanton die geschützten Arten Wolf, Biber und Steinbock fast so managen, wie andere Wildtierarten. Was neu möglich ist.

Ursina
Straub
03.04.24 - 18:23 Uhr
Graubünden
Aktiver Landschaftsgestalter: Ein Biber fällt einen Baum. Wenn er mit seinen Stauungen Landwirtschaftsland unter Wasser setzt, kann das zum Problem werden. 
Aktiver Landschaftsgestalter: Ein Biber fällt einen Baum. Wenn er mit seinen Stauungen Landwirtschaftsland unter Wasser setzt, kann das zum Problem werden. 
Bild Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Abo-Inhalt

Neugierig, wie es weitergeht?
Angebot wählen und weiterlesen.

Könnte euch auch interessieren
prolitteris