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Bald obligatorisch: Von Notbremssystemen, Müdigkeitsassistenzen und Unfalldatenschreibern

Der Touring Club Schweiz (TCS) nennt die ab Sonntag obligatorischen Assistenzsysteme für Neuwagen und erklärt, worauf Autofahrerinnen und Autofahrer nach dem Erwerb eines Neuwagens achten sollten.

Nicolas
Boschung
05.07.24 - 11:00 Uhr
Graubünden
Sie kontrollieren unser Fahrverhalten und schreiten ein, wenn nötig: In Autos sorgen Assistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit. 
Sie kontrollieren unser Fahrverhalten und schreiten ein, wenn nötig: In Autos sorgen Assistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit. 
Bild: Freepik
Fahrassistenzsysteme sind bei Autos keine Neuheit mehr. Autogenerationen der letzten Jahre sind bereits mit Spurhalte- und Notbremsassistent ausgestattet. Ab Sonntag, 7. Juli, sind laut dem Bundesamt für Strassen Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrenden, Müdigkeitsassistenten, Rückfahrassistenten und Schutz vor Cyberangriffen obligatorisch. Zudem müssen Autohersteller Unfalldatenschreiber verbauen, die ähnlich funktionieren wie eine Blackbox im Flugzeug. Damit sollen Unfallhergänge in Zukunft besser nachvollziehbar sein.

Vanessa Flack, Mediensprecherin des Touring Club Schweiz (TCS), erklärt, weshalb diese Systeme obligatorisch werden, welche Assistenten noch Verbesserungspotenzial haben und was die Neuerungen für Fahrerinnen und Fahrer bedeuten. 

Was erledigen Müdigkeitsassistenten, Unfallschreiber und Co?

Wie der TCS in einer Mitteilung schreibt, müssen alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen über ein System verfügen, das bei einer Fahrerin oder einem Fahrer erkennen kann, wenn die Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit nachlässt. Doch was tun Müdigkeitsassistenten und Unfallschreiber, und weshalb sind diese ab 7. Juli obligatorisch? «Die Müdigkeitsassistenzen wurden weiter ausgebaut. Das dient der Verkehrssicherheit», sagt Flack. Unter anderem nicht zu blinken sowie nicht in der Mitte der Fahrbahn zu fahren, werte der Müdigkeitsassistent sofort als Schläfrigkeit.

«Allgemein haben aber alle Fahrassistenten noch Verbesserungspotenzial», erklärt Flack. Es sei vieles getestet, aber noch nicht alles funktioniere. Einzelne Tests hätten gezeigt, dass die Systeme noch Verbesserungspotenzial haben. Beispielsweise der Spurhalter zeige sich je nachdem als übersensibel. «Sobald Autofahrerinnen und Autofahrer nur leicht neben der Mitte der Fahrbahn sind, piepst und vibriert das System.» 

Ein weiteres Beispiel ist der Rückfahrassistent. Dadurch solle das Auto halb automatisch oder vollautomatisch parkieren. Solche Systeme seien noch nicht ganz ausgereift. «Je nachdem, wie schräg oder gerade ein Hindernis zum Fahrzeug steht, erkennt der Rückfahrassistent nicht immer ganz zuverlässig und die automatische Notbremsung wird nicht eingeleitet. Deshalb empfiehlt der TCS Lenkerinnen und Lenkern, trotzdem über die Spiegel das Umfeld zu prüfen.

Was tun bei Cyberangriffen?

«Cybersecurity ist Pflicht für Hersteller», sagt Flack. Es sei sehr praktisch unmöglich, ohne Zugang zu einem Fahrzeug Assistenzsysteme per Hackerangriff lahmzulegen. Im unwahrscheinlichen Fall einer Cyberattacke sei es wichtig, zu wissen, dass der Hersteller hafte. «Meist signalisiert eine Systemmeldung, dass irgendetwas am Auto nicht in Ordnung ist.» 

Bei einer roten Warnmeldung sollten Lenkerinnen und Lenker wenn möglich direkt die nächste Garage aufsuchen oder, falls das Auto nicht mehr fährt, den TCS-Pannendienst anrufen. Laut Flack ist es wichtig, keine Angst vor solchen Angriffen zu haben. «Solche Angriffe passieren in der Regel nicht.» Es sei auch kein zusätzlicher Virenschutz nötig. Autohersteller sorgten bereits ausreichend dafür.

Was bedeuten die Neuerungen für Fahrerinnen und Fahrer?

Autofahrerinnen und Autofahrer betrifft die Änderung erst, wenn sie sich nach dem 7. Juli einen Neuwagen anschaffen. Nachrüsten sei nicht nötig und auch nicht möglich, so Flack. Mit diesen Neuerungen seien Autofahrerinnen und Autofahrer sicherer unterwegs. Gerade bei grossem Verkehrsaufkommen könnten diese Systeme helfen, so manchen Unfall zu verhindern. «Bei Staus reagiert der Abstandsregler, falls Fahrerinnen und Fahrer zu spät reagieren.» Mit der Einstellung zu fahren, «das Auto wird dann schon halten», funktioniere aber nicht.

Für alle, die einen Neuwagen erwerben wollen, gelte es, sich beim Garagisten und Hersteller zu informieren, um unerwartete Überraschungen mit den Fahrassistenzsystemen zu vermeiden, sagt Flack. «Es ist ausserdem immer empfehlenswert, die Bedienungsanleitungen des Autos zu lesen und sich mit den Systemen auch schon vor der ersten Fahrt vertraut zu machen.»

Nicolas Boschung ist in der Nähe des Greifensees im Zürcher Oberland aufgewachsen. Der gelernte Verpackungstechnologe hat in Chur Multimedia Production studiert. Seit 2023 arbeitet er als Produzent Online für «suedostschweiz.ch». Mehr Infos

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