Arbeitsreiche Aprilsession
Anlässlich der Aprilsession waren zwei Teilrevisionen über die politischen Rechte im Kanton Graubünden traktandiert. Die eine betreffend «Änderung des Beschwerdewegs bei Grossratswahlen und formelle Bereinigungen» die andere «betreffend Wahlzettel zum Ankreuzen». Ausserdem stand der Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» auf dem Programm.
Anlässlich der Aprilsession waren zwei Teilrevisionen über die politischen Rechte im Kanton Graubünden traktandiert. Die eine betreffend «Änderung des Beschwerdewegs bei Grossratswahlen und formelle Bereinigungen» die andere «betreffend Wahlzettel zum Ankreuzen». Ausserdem stand der Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» auf dem Programm.
Die Argumente Transparenz schaffen, wer kandidiert, und Rechtssicherheit gewährleisten, überzeugte den Bündner Grossen Rat jedoch einstimmig, und es gilt zu hoffen, dass die Bündner Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ihre demokratische Rechte auch dank der Vereinfachung vermehrt nutzen werden.
Green-Deal Marathon mit 78 Abstimmungen
Während fast zweieinhalb Tagen debattierte der Bündner Grosse Rat über den Aktionsplan «Green Deal für Graubünden». Während die einen der insgesamt 22 Votanten in der Eintretensdebatte hofften, dank der «Schwarmintelligenz» des Grossen Rates eine ausbalancierte Lösung verabschieden zu können, waren andere sich vollumfänglich bewusst, dass es sich bei der Vorlage um eine gigantische Geldverteilungsmaschinerie handelt (rund 1 Milliarde Franken bis 2050). So sollen unter dem Deckmantel «fördern» finanzielle Anreize für die lokale und regionale Bau-, Energie- und Landwirtschaft geschaffen werden, vermehrt in die Nachhaltigkeit zu investieren. Manche fragten sich angesichts der vollen Auftragsbücher der Bauwirtschaft, ob finanzielle Anreize da Sinn machen oder diese sich als Preistreiber in einem bereits angeheizten Markt entpuppen werden.
In einem war sich der Grosse Rat einig, Graubünden alleine kann das Klima nicht retten, und der Förderfranken soll im Grundsatz möglichst effizient eingesetzt werden, und zwar ohne Technologieverbot und Steuererhöhungen für die Bündner Bevölkerung.
Sowohl von der FDP und SVP kritisch gesehen wurde die zusätzliche finanzielle Förderung des «Flatterstroms» (PV-Anlagen), der insbesondere dann anfällt, wenn die Konsumenten keinen Strombedarf haben und dieser daher auch am Markt negativ gehandelt wird (negative Strompreise) wie das Stromnetz an dessen Belastungsgrenze bringt. Dies komme auch einer Schwächung der kantonalen wertvollen und effizienten Wasserkraft gleich und sei daher abzulehnen.
Geltungsdauer beschränkt
Der SVP war insbesondere wichtig, dass die Spezialfinanzierung nicht zulasten den Spezialfinanzierung Strassen erfolgt, die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nicht mit Steuererhöhung belastet werden und die Wirkung periodisch gemessen wird, da es gilt, sorgfältig mit Steuergeldern umzugehen. Dank einem Ergän-zungsantrag wurde die Geltungsdauer des Gesetzes bis maximal 31. Dezember 2050 beschränkt.
Die komplexe Detailberatung verlief geordnet und sachlich mit jeweils knappen Abstimmungsergebnissen – schlussendlich fanden die Voten von warnenden Fachexperten, welche auch den Grossen Rat zur Kosteneffizienz ermahnten, kein Gehör. Dank einer starken Allianz der SP, Grünen, Grünliberalen und der Mitte stimmte eine Mehrheit von 80 Grossräten und Grossrätinnen dem Erlass eines Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz in Graubünden zu. Das Gesetz unterliegt dem Referendum und soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Schlussspurt
Anlässlich der Aprilsession wurden zudem neun Fragen in der Fragestunde behandelt, Grossrat Daniel Schläpfer als Ersatz für den aus dem Grossen Rat scheidenden Tobias Tanner-Rettich in die Kommission für Staatspolitik und Strategie gewählt, und der Rat nahm von den Nachtragskrediten Kenntnis. Im Schlussspurt konnten zudem sechs Anfragen behandelt werden.
Valérie Favre Accola, Grossrätin (SVP)
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