Der Heimatschutz gelangt in Sachen Sertig Dörfji an die Bündner Regierung
Der Bündner Heimatschutz und die IG Sertig gelangen mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Kantonsregierung. Sie fordern den Widerruf zweier Baubewilligungen in Sertig Dörfji. Die genehmigten Bauvorhaben sind mit dem gesellschaftlich und touristisch gewollten und gesetzlich verankerten Ortsbildschutz ebenso wenig vereinbar wie mit der Planungsstrategie der Gemeinde Davos, stellen sie in einer Medienmitteilung fest.
Der Bündner Heimatschutz und die IG Sertig gelangen mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Kantonsregierung. Sie fordern den Widerruf zweier Baubewilligungen in Sertig Dörfji. Die genehmigten Bauvorhaben sind mit dem gesellschaftlich und touristisch gewollten und gesetzlich verankerten Ortsbildschutz ebenso wenig vereinbar wie mit der Planungsstrategie der Gemeinde Davos, stellen sie in einer Medienmitteilung fest.
«Die Neubauten hätten nach Ansicht des Bündner Heimatschutzes und der IG Sertig nicht bewilligt werden dürfen.»
Die Beschwerdeführer fahren fort: «Sie widersprechen dem gesetzlich verankerten Ortsbildschutz und stehen auch der Planungsstrategie der Gemeinde entgegen. Laut dem Kommunalen räumlichen Leitbild von Davos (KrL) soll ‹Sertig Dörfli und die Umgebung als charakteristische Streusiedlung mit der heutigen sanften touristischen Infrastruktur und Erholungsnutzung erhalten› werden. Auch wird dort ‹eine langfristige Reduktion des motorisierten Individualverkehrs angestrebt›. Neue Wohnbauten innerhalb der Gemeinde sollen sich gemäss KrL auf die Siedlungsschwerpunkte Platz und Dorf konzentrieren. Entsprechend müsste im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision die Rückzonung des in Sertig Dörfji vorhandenen Baulandes zugunsten von Neueinzonungen in Davos Platz und Davos Dorf veranlasst werden. Die bereits bewilligten (und noch geplanten) Bauvorhaben präjudizieren die neue Planung – was unzulässig ist. Die Gemeinde Davos ist gegenwärtig mit einer Planungszone belegt.»
«Weder der Bündner Heimatschutz noch die IG Sertig konnten gegen die Baubewilligungen Rechtsmittel ergreifen.»
Mit dem Rückhalt von über 1000 Unterzeichnenden der Petition «Keine Neubauten im Sertig Dörfji» hätten sie sich nun mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Bündner Regierung gewandt, um der verheerenden Entwicklung von Sertig Dörfji einen Riegel zu schieben. Sie würden den Kanton bitten, die Gemeinde Davos zu rügen, sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu verpflichten und sie aufzufordern, die Baubewilligungen zu widerrufen, heisst es in der Mitteilung abschliessend.
Wirkung offen
Wie viel dieser Vorstoss jetzt noch nützen kann, ist fraglich. Auf Anfrage der DZ antwortet Nadja Cadonau, Kommunikationsverantwortliche des Departements für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden: «Eine Aufsichtsbeschwerde hat grundsätzlich und auch in diesem konkreten Fall keine aufschiebende Wirkung.» Sie komme nur subsidiär zu ordentlichen Rechtsmitteln wie Baueinsprachen und Beschwerden gegen Baubewilligungen zum Zug. In deren Rahmen könnten keine Punkte geprüft werden, die ordentlicherweise den Gerichten vorbehalten seien, sondern nur im Hinblick darauf, ob der begründete Verdacht bestehe, dass die ordnungsgemässe Verwaltung der Gemeindeorgane ernsthaft gestört oder gefährdet werde. Auf eine rasche Antwort aus Chur hofft man auch vergebens: «Ein Zeitpunkt für einen Entscheid lässt sich derzeit nur schwer abschätzen, da die Aufsichtsbeschwerde erst kürzlich eingegangen ist. Voraussichtlich wird sie noch vor den Sommerferien von der Regierung behandelt.»
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