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Weitere Wölfe dürfen erlegt werden

Der Kanton Graubünden verfügt drei weitere Wolfsabschüsse aus den Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz. Dabei ist auch M92, das Vatertier des Beverinrudels, im Visier.

Südostschweiz
31.10.22 - 08:56 Uhr
Ereignisse
Abschüsse genehmigt: Drei Wölfe aus Beverin und Wannaspitz sollen bis spätestens Ende März 2023 erlegt werden.
Abschüsse genehmigt: Drei Wölfe aus Beverin und Wannaspitz sollen bis spätestens Ende März 2023 erlegt werden.
Symbolbild Amt für Jagd und Fischerei

Sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel wurden in diesem Jahr Regulierungsabschüsse getätigt. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt, wie das Amt für Jagd und Fischerei in einer Mitteilung schreibt. Im Verlauf des Alpsommers konnten sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigt werden, als dies erste Sichtungen nahelegten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen.

Wie es weiter heisst, dürfen gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das Bundesamt für Umwelt habe den entsprechenden Gesuchen des Kantons am 28. Oktober zugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.

Vatertier im Visier

Aufgrund des Nachweises einer höheren Reproduktionszahl beim Beverinrudel wurde neben den zwei bereits Ende Juli erlegten Tieren ein dritter Wolf zum Abschuss freigegeben. Dabei dürfe entweder ein weiterer Jungwolf oder das Vatertier M92 erlegt werden. Aufgrund seines besonders problematischen Verhaltens soll mit dem dritten Abschuss das Vatertier M92 erlegt werden, so der Kanton. (red)

Die Frist für den Abschuss des Vatertieres endet am 31. Januar 2023, diejenige für Abschüsse von Jungwölfen endet am 31. März 2023. 

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Die Tiere sind dem Wolf ja auch schutzlos ausgesetzt weil weder Hunde noch Alpakas noch Freiwillige Helfer eingesetzt werden.
Wenn die Bauern kein Geld mehr bekommen würden für gerrissene Tiere würden sie wohl anders Handeln.
Der Wolf hat das gleiche Recht zu leben wie wir.

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