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Strafverfahren rund um Andermatter Lawinenunglück eingestellt

Vor zwei Jahren hat eine Lawine im Skigebiet Andermatt sechs Skifahrer verschüttet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht mehr weiter.

Südostschweiz
09.01.22 - 16:42 Uhr
Ereignisse
Symbolbild: Die Rega musste im Dezember 2019 nach dem Lawinenunglück zwei Personen ins Spital fliegen.
Symbolbild: Die Rega musste im Dezember 2019 nach dem Lawinenunglück zwei Personen ins Spital fliegen.
Bild Archiv

Am Vormittag des 26. Dezember 2019 ging auf einer Skipiste am Oberalppass bei Andermatt eine Gleitschneelawine nieder. Bis abends durchsuchten Rettungskräfte den Lawinenkegel und konnten sechs Personen bergen. Vier Verschüttete kamen glimpflich davon und blieben unverletzt. Zwei wurden mit leichten Verletzungen ins Spital geflogen.

Nach dem Unglück ermittelt die Urner Staatsanwaltschaft gegen unbekannt – zwei Jahre lang. Nun hat sie das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Dabei stütze sich die Staatsanwaltschaft auf ein Gutachten des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) in Davos. Dieses hält fest, dass eine Gleitschneelawine am besagten Ort kaum voraussehbar gewesen sei und die Pistenverantwortlichen die Situation damit richtig eingeschätzt hätten. Für die Skiarena Andermatt-Sedrun hat das Unglück also keine rechtlichen Folgen.

Prekär: Laut der «Sonntagszeitung» hatte das SLF vor dem Unglück in einem Gutachten die Betreiber der Skiarena vor einer grossen Lawinengefahr gewarnt. Ein Mitarbeiter des SLF wies damals auf mehr als 100 potenzielle Lawinenanrissstellen hin, die Sicherung der Skipiste sei schwierig. Ebenso hätten Umweltverbände bereits 2017 gewarnt, dass die Piste stark lawinengefährdet sei.

Messgeräte und Kameras für mehr Sicherheit

Zum Zeitpunkt des Unglücks war die Skipiste im Gebiet Oberalppass/Felli das erste Mal in der Saison geöffnet. Heute ist sie je nach Entwicklung teilweise geöffnet. Nach dem Unfall hätten die Betreiber Kameras und GPS-Messgeräte installiert, die Schneebewegungen erfassen würden, heisst es weiter. Zudem wolle man Fernsprenganlagen oberhalb der Piste installieren, wofür es aber ein komplexes Bewilligungsverfahren brauche. (so)

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