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Abschuss von Leitwölfen: Neu gelten auch typische Rissbilder als Beweis

Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat der Kanton Graubünden erreicht, dass mehr Beweismittel bei einem Abschussgesuch für ein Elterntier eingereicht werden können.

Ursina
Straub
02.02.23 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Im vergangenen November erlegt: Der Beverinrüde M92 war das erste Elterntier, das in der Schweiz mit einer Abschussbewilligung des Bundes von der Wildhut geschossen werden durfte.
Im vergangenen November erlegt: Der Beverinrüde M92 war das erste Elterntier, das in der Schweiz mit einer Abschussbewilligung des Bundes von der Wildhut geschossen werden durfte.
Bild Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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