Abschuss von Leitwölfen: Neu gelten auch typische Rissbilder als Beweis
Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat der Kanton Graubünden erreicht, dass mehr Beweismittel bei einem Abschussgesuch für ein Elterntier eingereicht werden können.
Mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat der Kanton Graubünden erreicht, dass mehr Beweismittel bei einem Abschussgesuch für ein Elterntier eingereicht werden können.
02.02.23 - 04:30 Uhr
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