Bergsturz von Bondo: Gericht lehnt Gutachter ab
Bei der juristischen Aufarbeitung des Bergsturzes von Bondo hat das Bündner Kantonsgericht einen von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Gutachter zurückgewiesen. Es hält den Geologen für befangen.
Bei der juristischen Aufarbeitung des Bergsturzes von Bondo hat das Bündner Kantonsgericht einen von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Gutachter zurückgewiesen. Es hält den Geologen für befangen.
Die Staatsanwaltschaft muss eine neue Fachperson suchen. Damit ist der Fall fünf Jahre nach dem Bergsturz wieder am Anfang, wie dem auf der Internetseite des Gerichts veröffentlichten Entscheid zu entnehmen ist. Das Schweizer Radio SRF hatte am Montag zuerst darüber berichtet.
Das Bundesgericht hatte 2020 das Kantonsgericht Graubünden zurückgepfiffen, als dieses die Strafuntersuchung wegen des Bergsturzes im Bergell 2017 einstellen wollte. Damit musste sich die Staatsanwaltschaft wieder an die Arbeit machen.