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Es sieht gerade nach einem 1. August ohne Feuerwerk aus

Derzeit sind im Kanton Glarus unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk und das Entzünden von Höhenfeuern verboten. Damit sich das noch ändert, braucht es mehr als ein paar Gewitter.

Daniel
Fischli
22.07.22 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Im Kanton Glarus herrscht derzeit grosse Waldbrandgefahr: Das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten, der Kauf und der Verkauf sind es allerdings nicht.
Im Kanton Glarus herrscht derzeit grosse Waldbrandgefahr: Das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten, der Kauf und der Verkauf sind es allerdings nicht.
Bild Lukas Lehmann/Keystone

Im Kanton Glarus gelten seit dem Donnerstagmittag verschärfte Vorschriften für den Umgang mit Feuer. So ist insbesondere das Feuer machen im Wald und in Waldesnähe verboten. Aber auch das Abbrennen von Feuerwerk und das Entzünden von Höhenfeuern sind auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt (siehe Box).

Das letzte Mal richtig geregnet hat es in Glarus vor zweieinhalb Wochen am 4. Juli. Seither herrscht mehr oder weniger Trockenheit. Und deutlich zu warm ist es an der Messstation Glarus schon seit dem Mai. Die heisse und niederschlagsarme Witterung der letzten Wochen habe die Waldbrandgefahr weiter ansteigen lassen, so der Kanton in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. «Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation ist im Wald und in Waldesnähe gross.» Es genügten Funken von einem Feuer oder weggeworfene brennende Raucherwaren, um einen Waldbrand auszulösen.

Der Kanton hat nun die Gefahrenstufe für Waldbrand von 3 «erheblich» auf die zweithöchste Stufe 4 «gross» erhöht. In den angrenzenden Gebieten der Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen gilt ebenfalls Stufe 4. Also namentlich etwa rund um den Walensee. Im Kanton Schwyz gilt (noch) Stufe 3.

Ein, zwei Tage Dauerregen

Zwar hat es am Mittwoch just am Vorabend der Verschärfung der Vorschriften geregnet, allerdings nur wenig. In Glarus war es gerade einmal ein Millimeter Niederschlag, der gemessen worden ist.

Auf die nächsten Tage sind auch wieder einzelne Gewitter angesagt. Ob diese Gewitter aber ausreichen werden, um das Feuer- und Feuerwerksverbot auf die Bundesfeier in zehn Tagen wieder aufheben zu können, ist fraglich. Das Wasser von Gewitterregen fliesse oft oberflächlich über den trockenen Boden ab, sagt Roger Pertschy von der Abteilung Wald und Naturgefahren des Kantons Glarus. Das Wasser netzt also den Waldboden nicht nachhaltig. Und Gewitter würden oft lokal sehr unterschiedliche Regenmengen bringen. Das Feuerverbot werde aber für den ganzen Kanton erlassen. «Wir müssen uns dabei am schwächsten Glied ausrichten», so Pertschy. Um die Waldbrandgefahr zu verringern, bräuchte es einen oder zwei Tage Dauerregen, sagt Pertschy. Danach sehen die Wetterprognosen derzeit nicht aus.

Neue Beurteilung in einer Woche

Laut Roger Pertschy wird in einer Woche wieder eine Lagebeurteilung vorgenommen. Dann dürfte das endgültige Verdikt über das 1.-August-Feuerwerk fallen.

Was ist im Kanton Glarus verboten, was ist erlaubt?

Im ganzen Kantonsgebiet verboten sind:
- Raucherwaren wegwerfen
- Feuern in unbefestigter wilder Feuerstelle
- land- und forstwirtschaftliche Räumungsfeuer
- 1.-August-Höhenfeuer
- Feuerwerk
- Feuerbetriebene Flugkörper (Himmelslaternen usw.)
Im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) verboten sind:
- Feuern auch in befestigter Feuerstelle
- Kohlegrill, Einweggrill, Gasgrill, Elektrogrill
- Feuern in offenen Cheminées in Gebäuden
In mindestens 50 Meter Abstand vom Wald sind bei schwachem Wind erlaubt:
- Feuern in befestigter Feuerstelle: nicht brennbarer Untergrund (Beton, Fels, Kies) und auf mindestens drei Seiten Mauerwerk
- Beton oder Metall- Kohlegrill, Einweggrill, Gasgrill, Elek­trogrill auf nicht brennbarem Untergrund
- Feuern in offenen Cheminées in Gebäuden (df)

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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