Operierender Arzt muss Hinterbliebene entschädigen
Ein ehemaliger Chirurg des Spitals Linth muss 50000 Franken Entschädigung bezahlen. Das Gericht spricht ihn der fahrlässigen Tötung einer 39-jährigen Patientin schuldig. Nicht so ein anderer Arzt.
Ein ehemaliger Chirurg des Spitals Linth muss 50000 Franken Entschädigung bezahlen. Das Gericht spricht ihn der fahrlässigen Tötung einer 39-jährigen Patientin schuldig. Nicht so ein anderer Arzt.
04.10.21 - 20:07 Uhr
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