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Kokainsucht treibt Mann zu Einbrüchen

Ein junger Mann aus der Region hat mehrere Einbrüche begangen. Laut Strafbefehl tat er das, um seinen Drogenkonsum finanzieren zu können.

Christine
Schibschid
29.07.20 - 20:30 Uhr
Ereignisse
Symbolbild Archiv

Seit seinem 14. Lebensjahr hat er täglich Cannabis konsumiert. Ab dem 18. Lebensjahr stieg er dann auf den täglichen Konsum von Kokain um. Das steht im Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft St. Gallen kürzlich einem 24-Jährigen ausstellte.

Er wurde wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen. Wie es im Strafbefehl heisst, beging er die Taten, um seinen Drogenkonsum finanzieren zu können.

Er war nicht nüchtern

Der 24-Jährige wurde wegen drei Einbrüchen im August 2019 schuldig gesprochen. Vorher hatte er stets Bier und Kokain konsumiert.

Beim ersten Einbruch am 8. August hatte er mit einem Hammer das Glas eines Garagentors in Benken eingeschlagen und sich so Zutritt zu einer Werkstatt verschafft. Beim Durchsuchen der Räumlichkeiten entwendete er eine Geldkassette mit rund 600 Franken Bargeld, einen Fahrzeugausweis und zwei Autoschlüssel.

Gut eine Woche später riss er dann mit Körpergewalt die Tür zu einem Restaurant in Eschenbach auf und gelangte so ins Innere. Er stahl einen Bargeldbehälter mit etwa 280 Franken und ein Portemonnaie mit 300 Franken Inhalt.

Es verging gut eine Woche, bis der Mann offenbar erneut Geld brauchte. Mit Körpergewalt brach er die Tür zu einem Imbiss in Wald (ZH) auf. Dort erbeutete er rund 600 Franken Bargeld.

Er muss nun viel Geld bezahlen

Wie die Polizei dem Mann auf die Schliche kam, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Er war jedoch kein Unbekannter und bereits vorbestraft. Im August 2019 wurde er wegen versuchten Raubes, Führen eines Motorfahrzeugs ohne Ausweis und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes unter anderem zu einer bedingten Geldstrafe bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt.

Die Einbrüche, um die es nun ging, ereigneten sich teils vor, teils nach der ersten Verurteilung. Der 24-Jährige wurde also in der laufenden Probezeit erneut straffällig, weshalb die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er sich durch eine bedingte Strafe künftig nicht davon abhalten lässt, weitere Straftaten zu begehen. Sie widerrief die dereinst verhängte bedingte Geldstrafe und bildete in Kombination mit den neuen Delikten eine Gesamtstrafe von 14 400 Franken.

Dazu kommt eine Busse von 300 Franken für die Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Zusätzlich muss der junge Mann noch gut 2000 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann noch Einsprache erheben.

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