×

Mutmasslicher Bankräuber ist wieder auf freiem Fuss

Letzte Woche hat die Glarner Polizei dank einem Hinweis einer Frau einen Überfall auf die Glarner Kantonalbank im Hauptort vereitelt. Der Tatverdächtige befindet sich nicht mehr in Haft, die Ermittlungen laufen.

Paul
Hösli
14.05.20 - 04:30 Uhr
Ereignisse
GLKB, Glarner, Kantonalbank, Bankautomat, Geldautomat, Hauptsitz
Ein Überfall auf die Glarner Kantonalbank konnte in der vergangenen Woche vereitelt werden.
ARCHIV

Am Dienstag vor einer Woche wollte ein 26-Jähriger die Filiale der Glarner Kantonalbank in Glarus überfallen. Eine aufmerksame Passantin bemerkte den Mann beim Rathaus, als er in Richtung Bank lief. Unter seiner Jacke verbarg er ein Sturmgewehr. Sie alarmierte umgehend die Glarner Kantonspolizei. Diese rückte mit einem halben Dutzend Mann aus und nahm den mutmasslichen Bankräuber noch vor der Filiale in Gewahrsam. Der Mann liess sich widerstandslos festnehmen.

«Er befindet sich wieder auf freiem Fuss, und es wurde keine Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet», weiss Daniel Menzi, Mediensprecher der Kantonspolizei Glarus. Weitere Informationen zum im Glarnerland wohnhaften Schweizer kann die Polizei keine machen. «Es finden noch Ermittlungen im näheren Umfeld des Mannes statt», so Menzi.

Das Strafmass ist unklar

Das Motiv für den geplanten Banküberfall sei schlicht Geldnot, so Daniel Menzi. «Mit der momentanen Situation bezüglich des Coronavirus hat es aber nichts zu tun.» Der Mann sei polizeilich bekannt, sagt Menzi weiter.

Nähere Angaben zum Gewehr, mit welchem der Mann die Kantonalbank überfallen wollte, kann die Kantonspolizei Glarus derzeit keine machen. Auch nicht, ob es sich um eine Armeewaffe handelt. Bekannt ist lediglich, dass sie weder geladen war, noch der Tatverdächtige Munition auf sich trug. «In den laufenden Ermittlungen finden nun weitere Abklärungen und Befragungen statt. Im Anschluss wird zuhanden der Staatsanwaltschaft rapportiert, die dann den Fall beurteilen wird», so Daniel Menzi.

Welche Strafe dem 26-Jährigen droht, ist bisher unklar. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch heisst es: «Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.»

Paul Hösli ist Redaktor bei den «Glarner Nachrichten» in Ennenda. Wenn er keine Artikel über das regionale Geschehen verfasst, produziert er die Zeitung. Zudem ist er der Stellvertreter von Ruedi Gubser für das Ressort Sport. Er ist seit 1997 bei der «Südostschweiz», im Jahr 2013 wechselte er intern von der Druckvorstufe in die Redaktion. Zuerst in einem 40-Prozent-Pensum und seit 2016 zu 100 Prozent. Mehr Infos

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Ereignisse MEHR