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Wer den Schaden hat, steht in Grüsch nicht alleine da

Wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht sorgen, heisst es in einem Sprichwort. Nicht so in Grüsch. Nach der Zerstörung von Hof und Heim durch einen Brand kann sich eine Grüscher Familie auf die grosse Solidarität aus Grüsch, ja aus der ganzen Schweiz zählen – und auch die Kosten für den Wiederaufbau werden von der Versicherung übernommen.

12.11.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Auf den Brand folgt eine Welle der Solidarität.
Auf den Brand folgt eine Welle der Solidarität.
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Aus der ganzen Schweiz kommen Solidaritätsbekundungen und Unterstützung für die Familie aus Grüsch, deren Zuhause vor knapp zwei Wochen bei einem Brand zerstört wurden. Die Gemeinde Grüsch hat bereits letzte Woche auf sozialen Netzwerken zur Solidarität aufgerufen. Nun haben sich auch Private zusammengetan, um Geld für die Familie zu sammeln.

Spenden-Marktstand in Grüsch

Die dritte Oberstufe der Gemeinde Grüsch hat zusammen mit zwei Lehrpersonen, den Kirchgemeinden und weiteren Privatpersonen eine Spendenaktion für die betroffene Familie ins Leben gerufen. Mit einem Marktstand vor dem Dorfladen in Grüsch, an dem Gespendetes und Selbstproduziertes verkauft wird, soll unter dem Motto «As Dorf stoht zäma» Geld für die Familie gesammelt werden, wie die Initianten in einer Mitteilung schreiben. Es seien bereits einige Spenden von Privatpersonen und Firmen zusammengekommen. Vom 18. bis 22. November werden die Spenden am Marktstand in Grüsch verkauft. Man freue sich über jeden weiteren Beitrag. Seien es Spenden, die musikalische Untermauerung des Standes durch Chöre oder Musikgruppen oder die Mithilfe am Stand. «Das Ziel ist, der Familie so viel Geld wie möglich, aber vor allem auch Hoffnung und Zuversicht spenden zu können und ihr zu zeigen, dass ein ganzes Dorf, ja eine ganze Region, zusammensteht und sie nicht alleine ist», schreiben die Initianten weiter.

Gebäudeversicherung zahlt

Für den Wiederaufbau von Heim und Hof wird kein Geld aus der Spendenaktion benötigt werden, wie Markus Feltscher, Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden, auf Anfrage von «suedostschweiz.ch» erklärt: «Die Kosten für den Wiederaufbau eines gleichwertigen Gebäudes werden von der gesetzlich vorgeschriebenen Gebäudeversicherung getragen.» Zuerst werde der Zeitwert, also der aktuelle Wert der Gebäude zum Zeitpunkt des Brandes vergütet. Danach werden beim Wiederaufbau die entstehenden Kosten bis zum Erreichen des Neuwerts übernommen. Darin sei natürlich auch die Bauteuerung miteinbezogen. «Mit einer ersten Zahlung kann in der Regel innert Wochen gerechnet werden», führt Feltscher weiter aus. Man müsse jedoch beachten, dass nur die Gebäudekosten für den Wiederaufbau von der Gebäudeversicherung getragen werden. Die Fahrhabe, also alle persönlichen Gegenstände der Familie, Maschinen, Fahrzeuge und Material, die für den Betrieb des Hofes nötig sind, können nicht bei der Gebäudeversicherung versichert werden. «Diese Schäden werden über eine hoffentlich vorhandene private Versicherung gedeckt.»

David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.» Mehr Infos

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