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Bauer saugt aus der Linth 70'000 Liter Wasser illegal ab

Die Staatsanwaltschaft wirft einem Bauern vor, im Hitzesommer 2018 unerlaubt mindestens 70'000 Liter Wasser aus der Linth gesaugt zu haben. Er habe aus einer Notlage heraus gehandelt, verteidigt sich der Angeklagte.

Südostschweiz
07.11.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Letzte Rettung: Aus dem Nebenkanal der Linth bei der Autobahn A53 hat der Beschuldigte während einer Hitzewelle Wasser entwendet, um seine Felder zu wässern und nicht noch mehr lieb gewonnene Tiere schlachten zu müssen.
Letzte Rettung: Aus dem Nebenkanal der Linth bei der Autobahn A53 hat der Beschuldigte während einer Hitzewelle Wasser entwendet, um seine Felder zu wässern und nicht noch mehr lieb gewonnene Tiere schlachten zu müssen.
MARKUS TIMO RÜEGG

Von Vanessa Mistric

Ohne einen Anwalt erscheint der Landwirt zur Verhandlung vor dem Kreisgericht See-Gaster. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2018 ohne Bewilligung zehn bis elf Fässer – insgesamt mindestens 70'000 Liter Wasser – aus einem Nebenkanal der Linth im Bereich Allmeindstrasse abgesaugt zu haben. Er habe das Wasser genutzt, um seine Felder zu bewässern. Der Beschuldigte räumt an der Verhandlung, die letzte Woche in Uznach stattfand, den Gesetzesbruch zwar ein, plädiert aber dennoch auf Freispruch.

Bussen bis zu 20'000 Franken

Gleich drei Gesetzesverstösse sind in der Anklageschrift aufgeführt: Der Landwirt habe das Gewässerschutzgesetz, das Bundesgesetz über Fischerei sowie das Gesetz über die Gewässernutzung verletzt.

Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, für den landwirtschaftlichen Eigengebrauch Wasser aus einem Fliessgewässer zu beziehen. Der Landwirt hätte dafür laut Anklage aber eine Bewilligung des St. Galler Amts für Umwelt sowie des Linthwerks einholen müssen. Das habe er aber nicht getan.

Wegen seiner Berufserfahrung als ausgebildeter Landwirt sei für ihn die Verletzung der Normen voraussehbar und vermeidbar gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Für die Verletzung der Bewilligungspflicht droht eine Busse von bis zu 20'000 Franken.

Er habe Tiere schlachten müssen

Vor Gericht räumt der Beschuldigte ein, dass er ohne Bewilligung Wasser bezog. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Busse von 500 Franken hält er trotzdem für «ungerecht».

Er habe aus einer Notlage heraus gehandelt, sagte der Landwirt. Einen so trockenen Sommer wie den im Jahr 2018 habe er noch nie erlebt. Das Futter sei knapp geworden, er habe viele Tiere schlachten müssen. «Wenn sie einem ans Herz gewachsen sind, dann ist das so schwer, wie wenn man sein Haustier töten muss, nur weil man es nicht füttern kann.» Von der Bewilligungspflicht habe er nichts gewusst. In der «Bauernzeitung» habe gestanden, dass es erlaubt sei, Wasser abzusaugen.

Auf die Nachfrage des Richters, ob ihm klar sei, dass es sich bei der Zeitung um kein amtliches Publikationsorgan handle, antwortete der Beschuldigte, er habe keine Zeit, das Amtsblatt zu lesen. «Der Beruf verlangt einem viel ab. Ich bin 365 Tage für den Betrieb da und stand unter Stress.» An einem Samstag hätte er beim Amt sowieso niemanden erreichen können, sagt der Landwirt weiter. Daher hätte er es gar nicht versucht.

Als der Richter wissen will, ob diese beiden Aussagen nicht widersprüchlich seien, betont der Angeklagte erneut, dass er von der Bewilligungspflicht nichts gewusst habe. Der Richter hält dagegen, dass es ein zumutbarer Aufwand gewesen wäre, sich zu informieren: «Rechtsunkenntnis schadet».

Richter lehnt Freispruch ab

Bereits eine halbe Stunde nach Beginn der Verhandlungen steht das Urteil fest: 500 Franken Busse. Der Beschuldigte habe selbst zugegeben, gegen die Bewilligungspflicht verstossen zu haben, sagt der Richter. Unklar sei, ob er den Verstoss bewusst begangen habe. Er hätte sich nach Ansicht des Richters aber informieren müssen.

Die Situation in jenem Sommer sei unglücklich gewesen, eine Notlage, räumt der Richter zwar ein. Und das Verschulden sei gering, dafür sei auch die Busse klein. Ihm tue es «persönlich leid», dass der Landwirt nun neben der Busse auch die Gerichtskosten tragen müsse. Der Beschuldigte kann das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.

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