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Für die Todesfälle wird niemand juristisch belangt

Die Bündner Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung zum Bergsturz am Piz Cengalo abgeschlossen. Für die Todesfälle wird niemand juristisch belangt.

Südostschweiz
16.06.19 - 08:28 Uhr
Ereignisse
Piz Cengalo
Das Gebiet Rund um den Piz Cengalo, wo am 23. August 2017 drei Millionen Kubikmeter Felsmassen ins Tal donnerten.
ARCHIV

Der Bergsturz von Bondo vom August 2017 hatte acht Wanderern das Leben gekostet. Sie waren damals am Piz Cengalo unterwegs gewesen, als plötzlich drei Millionen Kubikmeter Felsmassen ins Tal donnerten.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden klärte deshalb ab, ob die Wanderer ausreichend vor der Gefahr im Gebiet gewarnt worden waren.  Jetzt steht fest: Für die Todesfälle wird niemand juristisch belangt. Die Bündner Justiz hat die Untersuchung dazu eingestellt, wie die NZZ am Sonntag berichtet. Am Mittwoch sei eine entsprechende Verfügung erlassen worden.

Der zuständige Staatsanwalt Maurus Eckert sagte gegenüber der Zeitung, dass das Ereignis nicht vorhersehbar war. Deshalb könne niemandem Fahrlässigkeit angelastet werden. (so)

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Zu welchem anderen Ergebniss soll eine Untersuchung auch kommen, wenn sich das Amt für Wald und Naturgefahren, die damals trotz dramatischer Anzeichen entschieden haben das Tal nicht zu sperren, sich selbst einen Bericht schreibt wo sie sich die Hände rein waschen? Pfui!

Hier wurden offensichtliche Gefahren ignoriert und heruntergespielt um dem Tourismus nicht zu schaden. Wenn mein Vater nur die Hälfte von dem gewusst hätte, was die Gemeinde und das Amt wusten, hätte er dieses Tal nie betreten!

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