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Bis zu 15 Jahre Gefängnis

Der mutmassliche Glarner Drogenboss muss mit bis zu 15 Jahren Gefängnis rechnen.

Martin
Meier
31.05.19 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Gefängnis.Glarus.
Drogenbesitz kann in Deutschland je nach Fall sehr hart bestraft werden.
SYMBOLBILD

Bei Kokain-Delikten ist das deutsche Recht streng. Allerdings kennt es beim Strafmass erhebliche Unterschiede: Entscheidend ist, ob es sich um eine «geringe» Menge handelt, mit der ein Täter mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, oder nicht. Diese Linie zieht der Bundesgerichtshof schon bei 5 Gramm reinem Stoff.

Nahezu 200'000 Linien hätten Konsumenten mit der Menge Koks in die Nasen ziehen können, die am 20. März bei einer Glarnerin im Auto gefunden wurden. Seither sitzt die 39-Jährige im Frauengefängnis Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) ein. Verhaftet ist auch ihr mutmasslicher Boss, ein im Glarnerland lebender Dominikaner – mit Schweizerpass. Die Bundespolizei stellte bei der Mutter 24,5 Kilogramm Koks sicher. Die Erfahrung zeigt, dass aus Holland eingeführter Stoff bis zu 60 Prozent an Kokainhydrochlorid enthält. Somit müsste man im vorliegenden Fund von nahezu 15 Kilogramm reinem Koks ausgehen

Im Strafverfahren entscheidet ein Wirkstoffgutachten, wie viel Koks tatsächlich in den Drogen steckt. Im vorliegenden Fall dürfte es sich beim sichergestellten Koks jedoch so oder so um eine «nicht geringe» Menge handeln. Und da ist laut Betäubungsmittelgesetz nur schon beim Besitz von Koks eine Strafe nicht unter einem Jahr vorgesehen. Doch die Strafe kann – pro Fall – bis zu 15 Jahre Knast lauten.

Glarnerin könnte Glück haben

2018 wurde in Siegen (Nordrhein-Westfalen) ein 50-Jähriger erstinstanzlich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dabei ging es um 2 Kilogramm Kokain, die er aus Holland nach Deutschland transportierte, von denen seine 44-jährige Partnerin drei Platten in ihrer Jutetasche mit sich führte. Sie kam mit nur einem Jahr auf Bewährung davon.

Neben der Strafmilderung durch den Gehilfenstatus kam der Frau ein weiterer Paragraf zugute: Das Gericht kann die Strafe nochmals senken, wenn ein Mitwirken der Person wesentlich zur Aufdeckung einer Straftat beigetragen hat.

Die zwei Paragrafen könnten auch der 39-jährigen Glarnerin zugutekommen. Sie will nicht gewusst haben, dass in ihrem Fahrzeug Kokain versteckt war. Zudem gab sie der Polizei den entscheidenden Tipp zur Verhaftung des mutmasslichen Drogenbosses.

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