Kuriose Züglete: Kein Raub, aber Freiheitsberaubung
Ein Ex-Barbetreiber räumt seiner Nachfolgerin eine Bar in Glarus Süd aus. Das Kantonsgericht hat den Fall beurteilt: Die Aktion ist kein Raub, aber er hätte die Frau nicht einsperren dürfen.
Ein Ex-Barbetreiber räumt seiner Nachfolgerin eine Bar in Glarus Süd aus. Das Kantonsgericht hat den Fall beurteilt: Die Aktion ist kein Raub, aber er hätte die Frau nicht einsperren dürfen.
29.11.18 - 04:30 Uhr
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