Kuriose Züglete: Kein Raub, aber Freiheitsberaubung
Ein Ex-Barbetreiber räumt seiner Nachfolgerin eine Bar in Glarus Süd aus. Das Kantonsgericht hat den Fall beurteilt: Die Aktion ist kein Raub, aber er hätte die Frau nicht einsperren dürfen.

Sieben Leute fahren im Februar 2015 aus dem Luzernischen nach Glarus Süd und nehmen das Inventar einer Bar mit. Der frühere Betreiber X. Y.* hält seine Nachfolgerin, deren Tochter und eine weitere Schülerin während der Zügelaktion in einem Nebenraum fest. Alle sieben standen im Mai 2018 vor dem Glarner Kantonsgericht.

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