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Bundesgericht setzt Erweiterung Wiesental zurück auf Feld Null

Die Baubewilligung für die Erweiterung des Einkaufszentrums Wiesental ist ungültig. Das hat das Bundesgericht entschieden, indem es eine Beschwerde gegen die Bewilligung durch die Stadt Chur gutgeheissen hat.

Südostschweiz
25.10.18 - 16:14 Uhr
Ereignisse

Die Erweiterung des Einkaufszentrums Wiesental beschäftigt die Stadt Chur seit Jahr und Tag. 2016 hatte der Stadtrat schliesslich eine Baubewilligung unter Auflagen erteilt, wogegen umgehend Beschwerden eingereicht wurden. Diese Beschwerden hat das Bundesgericht in Lausanne nun letztinstanzlich gutgeheissen und die Baubewilligung aufgehoben.

Die beiden Beschwerdeführer, Parzellennachbarn des Einkaufszentrums, hatten bemängelt, dass die Auflagen der Stadt nicht inhaltliche Mängel des Bauprojektes betreffen würden. Vielmehr würden die Erschliessung und Bepflanzung, die Gegenstand der Auflagen sind, erhebliche Auswirkungen auf die Lärmemissionen des Geländes, die Anzahl Parkplätze, die Grösse der Grünflächen und die Verkehrssicherheit haben.

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil diese Argumente bestätigt. Die von den Auflagen betroffenen Projektteile seien zu bedeutungsvoll, als dass sie vom Gesamtprojekt losgelöst betrachtet werden dürften, schreibt das Bundesgericht in der Urteilsbegründung. Das Bauvorhaben müsse vielmehr in einem einzigen und einheitlichen Bewilligungsverfahren geprüft werden. Der Stadtrat hätte die Bewilligung gar nicht erst erteilen dürfen und das Bündner Verwaltungsgericht habe willkürlich gehandelt, schreibt das Bundesgericht. (so/sda)

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