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Kanton St. Gallen lockert Feuerverbot

Im Kanton St. Gallen ist das absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben worden. Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt jedoch bestehen. Und: Die Wasserknappheit steigt.

Südostschweiz
22.08.18 - 14:59 Uhr
Ereignisse
Im Kanton St. Gallen wurde das Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert.
Im Kanton St. Gallen wurde das Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert.
PIXABAY

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben im Kanton St. Gallen die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das vom Sicherheits- und Justizdepartement für das ganze Kantonsgebiet verfügte absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert werden kann. Dieses wurde am 24. Juli verfügt, teilte die Staatskanzlei St. Gallen am Mittwoch mit. Kommunale Feuer- und Feuerwerksverbote bleiben bis auf Widerruf durch die Gemeinden in Kraft.

Es ist nach wie vor im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren in Wald und Waldesnähe. Verboten bleibt auch im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen.

Wasserstände auf Jahrhunderttief

Die Hitze und der fehlende Niederschlag haben auch im Kanton St. Gallen dazu geführt, dass die Grundwasserstände auf ein Rekordtief gesunken sind. Selbst bei intensiven Regengüssen kann es Wochen dauern, bis sich die Pegel wieder normalisieren. Fast alle Bäche im Kanton sind teilweise trockengefallen oder auf den tiefsten Abflüssen seit 110 Jahren.

Die tiefen Wasserpegel in Flüssen und Seen führen zudem dazu, dass sich die Gewässer weiter aufwärmen und die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen verschlechtern. Der kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung deswegen ausdrücklich zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Auto waschen, Rasen- und Gartenbewässerung sowie Füllen von privaten Schwimmbädern sind zu unterlassen. Dank vorausschauender Planung und Vernetzung der Wasserversorger kann aber die Versorgung mit Trinkwasser derzeit sichergestellt werden, schreibt der Kanton. (so)

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