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Was darf ich am 1. August und was nicht?

Der 1. August kommt näher und damit auch die Frage, was man an diesem Feiertag unternehmen kann. Wir klären Euch auf, welche Feuerverbote in den Kantonen, welche Konsequenzen nach sich ziehen.

31.07.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Immer mehr Gemeinden verhängen ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Immer mehr Gemeinden verhängen ein absolutes Feuerverbot im Freien.
SÜDOSTSCHWEIZ

In den Südostschweizer Kantonen Graubünden, Glarus und St. Gallen gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, in den Bündner Südtälern gar ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies ist eine Weisung des Bundes, die laufend aktualisiert wird. Ihr findet sie hier.

Nicht nur auf Kantons-Weisung verlassen!

Achtung: In der Zwischenzeit haben auch einzelne Gemeinden die Gefahrenstufe erhöht und ein absolutes Feuerverbot im Freien angeordnet. Dazu gehören unter anderem:

  • Chur
  • Landquart
  • Klosters/Serneus
  • Davos
  • Region Walensee: Weesen/Amden
  • Gesamte Linthregion (Rapperswil-Jona, Eschenbach, Schmerikon, Uznach, Gommiswald, Benken, Schänis und Kaltbrunn)

Es ist jeder Gemeinde selbst überlassen, strengere Vorschriften als die vom Kanton angeordneten herauszugeben. Dies aufgrund der örtlichen Unterschiede. In unserem Ticker bleibt Ihr über die aktuellen Verbote informiert. Zusätzlich informieren die Gemeinden selbst via Webseiten oder Amtsblätter. Wie die Gebäudeversicherung Graubünden auf Anfrage bestätigte, sind es rund 70 von 108 Gemeinden in Graubünden, die entweder ein Feuerwerks- oder allgemeines Feuerverbot angeordnet haben.

Unterschied zwischen den Verboten

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Feuer anderswo im Freien möglich, jeweils mit der angebrachten Vorsicht


Absolutes Feuerverbot im Freien
Generell kein Feuer im Freien erlaubt

In diesen Verboten enthalten ist jegliches Entfachen von Feuer (offen, in Feuerschalen oder Einweggrills). Auch fest eingerichtete Feuerstellen (wie beispielsweise auf Spielplätzen) dürfen nicht benutzt werden, weder beim absoluten Feuerverbot im Freien, noch beim absoluten Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Weiter dürfen keine Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Verboten ist auch das Steigenlassen von durch Feuer angetriebenen Laternen und ähnlichen Flugkörpern, sowie Raketen.

Was ist mit Gasgrill, Fackeln etc. im eigenen Garten?

Auf dem eigenen Balkon oder im Garten sieht es ein wenig anders aus, wobei auch hier äusserste Vorsicht gilt. Ausgenommen vom Feuerverbot ist lediglich das Grillieren auf einem Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées. Wie es der Name «absolutes» Verbot bereits nahelegt, sind sämtliche weitere Feuer-Träger wie Fackeln oder Kerzen verboten.

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Das steigen lassen solcher "durch Feuer angetriebenen Laternen" ist im Kanton Graubünden generell, also immer, verboten.
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 Linea e des Brandschutzgesetzes (840.100) ist das Aufsteigen lassen von
Himmelslaternen verboten. Verstösse werden durch die zuständige Gemeinde geahndet (Artikel 47, Absatz 2
Linea a Brandschutzgesetz).
Im Kanton Graubünden wird das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen aufgrund dessen,
dass die Laternen weder steuerbar noch kontrollierbar sind, nicht bewilligt.

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