Kein 1.-August-Feuerwerk in Chur
Das 1.-August-Feuerwerk der Stadt Chur fällt der anhaltenden Trockenheit und damit verbundenen Feuergefahr zum Opfer. Die Stadt hat ein absolutes Feuerwerksverbot auf städtischem Grund erlassen.
Das 1.-August-Feuerwerk der Stadt Chur fällt der anhaltenden Trockenheit und damit verbundenen Feuergefahr zum Opfer. Die Stadt hat ein absolutes Feuerwerksverbot auf städtischem Grund erlassen.
Die 1.-August-Feiern in der Stadt Chur müssen dieses Jahr ohne Feuerwerk stattfinden. Die Stadt Chur hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerwerks-Verbot auf dem gesamten öffentlichen und privaten Grund der Stadt Chur erlassen.
Vom Kanton wurde bereits vor einigen Tagen ein Feuerwerks- und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen, die Gemeinde Chur hat dieses Verbot nun ausgeweitet und wird auch auf das offizielle Feuerwerk der Stadt verzichten.
Appell an Bevölkerung, auf Kohlegrill zu verzichten
Zusätzlich zum Feuerwerksverbot am 1. August gilt auf Churer Stadtgebiet auch ein Feuerverbot auf öffentlichem Boden. Auf Privatgrund appeliert die Stadt an die Bewohner, auf Feuer und Holzkohle-Grills zu verzichten.
Weil kurze Gewitterschauer die Lage nicht zu entspannen vermögen - das würden nur mehrere Tage anhaltende Regenfälle -, gelte das Verbot bis auf Widerruf, schreibt die Stadt weiter.
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