Ausschaffungshaft in Realta in der Kritik
Die Kommission zur Verhütung von Folter kritisiert die Bedingungen für Ausschaffungshaft in Realta. Einige Punkte werden nun nachgebessert, andere sind aktuell nicht umsetzbar.
Die Kommission zur Verhütung von Folter kritisiert die Bedingungen für Ausschaffungshaft in Realta. Einige Punkte werden nun nachgebessert, andere sind aktuell nicht umsetzbar.
Die nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) bemängelt die Bedingungen der Ausschaffungshaft der Justizvollzugsanstalt Realta. In ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht bilanziert sie: «Die Abteilung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft weist einen zu starken Gefängnischarakter auf.» Die Kommission ist deshalb gemäss Bericht der Ansicht, dass dringend Massnahmen zur Verbesserung der Lichtverhältnisse und der Spaziermöglichkeiten zu treffen sind. Handlungsbedarf sieht die Kommission unter anderem bei den Zellenöffnungszeiten, den Beschäftigungsmöglichkeiten, den Besuchsregelungen und dem Verfahren bei Sicherheits- und Schutzmassnahmen.
Da abgewiesene Asylbewerber lockerere Haftbedingungen haben sollten als Gefängnisinsassen, empfiehlt die Kommission ausserdem Möglichkeiten für einen freien Internetzugang und die Nutzung von eigenen Mobiltelefonen zu prüfen.
Die Umsetzung dieser Empfehlung ist für den Kanton allerdings keine Option, wie dieser in einer Stellungnahme festhält. «Die Nutzung der eigenen Mobiltelefone sowie der frei Internetzugang kann aus sicherheitstechnischen Gründen nicht ermöglicht werden.» Die Justizvollzugsanstalt beschäftige sich aber zurzeit mit einem Zellenkommunikationssystem, welches sowohl die interne als auch externe Kommunikation für Ausschaffungsgefangene ermöglichen solle.
Verbesserungsmöglichkeiten in Abklärung
Andere Kritikpunkte des Berichtes werden durch den Kanton geprüft: So zum Beispiel, ob die Ausschaffungshäftlinge weiterhin Gefängniskleidung tragen müssen. Dies sei bereits vor Erscheinen des Berichtes ein Diskussionspunkt gewesen.
Gar bauliche Massnahmen prüft der Kanton in einem anderen Punkt: So wird angeschaut, ob die im Bericht kritisierte Tatsache, dass der Spazierhof für die Menschen in Ausschaffungshaft zu klein und der Himmel nur durch ein Gitter zu sehen sei, verbessert werden kann.
Keine Änderung wird es hingegen bei der Zellenöffnungszeit geben. Momentan können Ausschaffungshäftlinge während sieben Stunden täglich ihre Zellen verlassen. Nach Befinden der NKVF zu wenig. Man solle die Zellen nur nachts schliessen. «Dafür bräuchten wir mehr Mitarbeiter», erklärt Sicherheitsdirektor Christian Rathgeb gegenüber dem Regionaljournal Graubünden. Deshalb sei dieser Vorschlag im Moment nicht umsetzbar.
Die Kritik an den Haftbedingungen versteht Rathgeb, er gibt aber auch zu bedenken: «Die Anstalt wurde für den Strafvollzug und nicht für die Ausschaffungshaft gebaut.» Ihm sei aber bewusst, dass es Änderungen brauche. (kup)
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