×

Potentielle Gewalttäter sind in Graubünden nicht registriert

In den Datenbanken der schweizerischen Polizeikorps gibt es über 3000 Einträge von potentiell gefährlichen Personen. In Graubünden sei die Speicherung von potentiell gefährlichen Personen, wie die Mediensprecherin mitteilt, nicht der Fall.

06.04.18 - 04:30 Uhr
Ereignisse
SCHWEIZ KRIMINALSTATISTIK 2012
In Graubünden wird man erst nach einer Gewalttat registriert.
ARCHIV

In der Schweiz werden immer mehr potenziell gefährliche Personen in polizeilichen Datenbanken registriert. In diesen befinden sich schweizweit mittlerweile über 3000 Einträge, wie SRF Data in einer Umfrage feststellt. Wie es im Artikel weiter heisst, haben mehrere Kantonspolizeien die Fragen nicht kommentieren wollen. Daher dürften die Zahlen noch höher sein. Alleine in Zürich sind bereits 1500 Personen in der Datenbank registriert. In Solothurn, Basel-Land und Luzern sind es jeweils um die 300 Personen.

Anders in Graubünden

«Die gewaltbereiten Personen im Kanton Graubünden werden auf keiner computerbasierten polizeilichen Datenbank gespeichert», erklärt Anita Senti, Mediensprecherin der Kantonspolizei Graubünden, auf Anfrage von Radio Südostschweiz. Damit man in einer solchen Datenbank gespeichert werde, müsse man bereits gewalttätig geworden sein oder eine Androhung oder Sachbeschädigung begangen haben, so Senti weiter. «Diese Personen werden dann periodisch überprüft und neu beurteilt. So wirken wir aus polizeilicher Sicht präventiv ein.»

Die Kantonspolizei mache beispielsweise Einvernahmen. Bis die Polizei die Beobachtung einer Personen beendet, muss sich einiges ändern, wie Senti weiter erklärt: «Das passiert erst im Zusammmenhang mit einer Neubeurteilung. Wenn die betroffene Person neu einvernommen wurde und sich beispielsweise einer Therapie unterzogen hat oder sich etwas in ihrem Leben verändert hat, wie eine stabile Beziehung oder ein fester Job.» Erst dann werde die Überprüfung eingestellt. Wie viele Personen davon betroffen sind, kann Senti nicht sagen.

Lange Aufbewahrungsfrist

Wieder aus einer Gefährderdatenbank gelöscht zu werden, ist laut dem Bericht des SRF schwierig. In den meisten Kantonen dauere die Aufbewahrungsfrist für die mitunter sensiblen Personendaten zehn Jahre seit der letzten Änderung. Dies, auch wenn sich die Befürchtungen als unbegründet erwiesen haben.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Ereignisse MEHR