RhB «quietscht» in Davos weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern des Bahnhofs Davos Platz abgewiesen. Sie monierten, dass Züge der Rhätischen Bahn zu laut quietschen und forderten eine Lärmbegrenzung. Doch zusätzliche Massnahmen gibt es keine.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern des Bahnhofs Davos Platz abgewiesen. Sie monierten, dass Züge der Rhätischen Bahn zu laut quietschen und forderten eine Lärmbegrenzung. Doch zusätzliche Massnahmen gibt es keine.
Eine Erbengemeinschaft aus Davos war an das Bundesverwaltungsgericht gelangt. Einfahrende Züge der Rhätischen Bahn würden beim Bahnhof Davos Platz «extreme Quietschgeräusche» verursachen. Diese führten bei Bewohnern zweier Liegenschaften in der Nähe «zu Aufwachreaktionen in der Nacht» und zu einer Beeinträchtigung des Gesundheitsempfindens.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte sich mit dem Fall, nachdem das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine entsprechende Beschwerde der Erbengemeinschaft im Zusammenhang mit dem Ausbau des Davoser Bahnhofs abgelehnt hatte. Die Immissionsgrenzwerte und auch die tieferen Planungswerte seien eingehalten worden, befand das BAV.
Gericht folgt Argumentation des Bundesamtes
Nun hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation angeschlossen, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervor geht. Die Immissionsgrenzwerte seien eingehalten und es bestehe keine Veranlassung, die Lärmemissionen durch zusätzliche Massnahmen zu begrenzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerdeinstanz ist das Bundesgericht.
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