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Ein Hauptbeschuldigter gesteht den Besitz von Kinderpornografie

Ein Hauptangeklagter im «Wolfsrudel»-Prozess hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Rheinfelden AG den Besitz und den Konsum von Kinderpornografie zugegeben. Der andere Hauptangeklagte bestritt die Beteiligung vehement.

Agentur
sda
29.04.26 - 10:18 Uhr
Blaulicht
Die beiden Hauptangeklagten des Aargauer "Wolfsrudels" sollen kinderpornografisches Material besessen haben. (Symbolbild)
Die beiden Hauptangeklagten des Aargauer "Wolfsrudels" sollen kinderpornografisches Material besessen haben. (Symbolbild)
KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW

«Ich bin entsetzt», sagte der zweite Hauptangeklagte zu den Aussagen des ersten Hauptangeklagten. Letzterer sagte aus, er selbst habe kinderpornografisches Material besessen, konsumiert und es in einem Onlineshop im Darknet verkaufen wollen. Der zweite Hauptangeklagte sei auch beteiligt gewesen.

Dieser sagte dazu: «Ich bin gegen Kinderpornografie. Ich hätte den Server auf den Schrottplatz gebracht, hätte ich gewusst, dass darauf Kinderpornografie ist.»

Der geständige Hauptangeklagte gab an, nicht gewusst zu haben, wie schlimm Kinderpornografie sei. «Ich wollte nur Geld verdienen.»

Der Gruppe junger Aargauer, die sich in ihrem Chat «Wolfsrudel» nannte, soll zahlreiche Delikte verübt haben. Aufsehen erregte vor allem das Zerschneiden von Glasfaser-Kabelnetz in Rheinfelden.

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