Beschuldigter gesteht Tötungsdelikt von Gachnang TG
Ein 51-jähriger Mann hat am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld zugegeben, seinen Vater mit zwei Messern getötet zu haben. Während die Staatsanwaltschaft von Mord ausgeht, plädierte die Verteidigung maximal auf vorsätzliche Tötung.
Ein 51-jähriger Mann hat am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld zugegeben, seinen Vater mit zwei Messern getötet zu haben. Während die Staatsanwaltschaft von Mord ausgeht, plädierte die Verteidigung maximal auf vorsätzliche Tötung.
«Mein Mandant fühlte sich angegriffen und meinte, sich verteidigen zu müssen», sagte der Verteidiger des 51-jährigen Mannes am Donnerstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Diesem wird vorgeworfen, vor über zwei Jahren seinen Vater in dessen Zuhause in Gachnang TG erstochen zu haben. Anschliessend soll er ihm «teilnahmslos» beim Sterben zugesehen haben, heisst es in der Anklageschrift.
Zu Prozessbeginn hatte sich zunächst der Beschuldigte geäussert. Die Messerstiche auf seinen Vater in einer Nacht Ende November 2023 stritt er nicht ab. «Ich habe panische Angst um mein Leben bekommen wegen meiner Schizophrenie. Darum habe ich die Messer gezogen, die ich mitgenommen habe, und fing an, ihn abzustechen», so der Beschuldigte.
Der Tat sei ein Streit zwischen ihm und seinem Vater vorausgegangen. «Ich habe meinen Vater nach einem Erbvorbezug für eine Eigentumswohnung gefragt», sagte der 51-Jährige. Dieser habe abgelehnt, ihn erniedrigt und sogar geschubst, weshalb die Situation eskaliert sei.
Beschuldigter spricht von Missbrauch
Der 51-Jährige sagte zudem, dass ihn sein Vater als Kind missbraucht habe. «Ich befürchtete, dass er mich wieder missbraucht und sogar umbringt.» Stimmen im Kopf hätten ihm dies gesagt.
Die Tat bereue er. «Wenn ich in der Zeit zurückreisen und mich aufhalten könnte, dann würde ich das machen», so der Beschuldigte.
«Das ist skrupellos. Das ist Mord», führte die Staatsanwältin während ihres anschliessenden Plädoyers aus. «Der Körper des Opfers wies mindestens 24 Stich- und Schnittverletzungen auf.» Der Beschuldigte habe viel Kraft aufgewendet. «Die ganze Speiseröhre und der ganze Brustkorb wurden durchstochen.» Das Opfer habe «Höllenqualen» durchlitten.
Staatsanwältin fordert kleine Verwahrung
Den Streit mit seinem Vater, welchen der Beschuldigte zu Beginn des Prozesses beschrieben hatte, hielt die Staatsanwältin für wenig glaubhaft. «Als ob der Vater, der über die Schizophrenie seines Sohnes Bescheid wusste und der mit zwei Messern vor ihm stand, ihn in dieser Situation noch schubsen würde.» Die Darstellung des Beschuldigten stimme nicht mit der Beweislage überein. Zudem sei es für sie nicht nachvollziehbar, wie sich der körperlich überlegene Sohn vom Vater hätte bedroht fühlen können.
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit habe es nicht gegeben. «Der Beschuldigte wusste ganz genau, was er tat und dass das falsch ist, aber er konnte sein Verhalten nicht mehr vollumfänglich steuern», sagte die Staatsanwältin weiter. Er habe sich keineswegs in einer ausweglosen Situation befunden und aus egoistischen Motiven gehandelt.
Die Staatsanwältin forderte für den 51-Jährigen eine Verurteilung wegen Mordes sowie eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Ebenfalls plädierte sie für eine stationäre Massnahme respektive eine kleine Verwahrung.
«Unsägliche» Vorwürfe
Der Anwalt der Witwe begrüsste vor Gericht die Forderung der Staatsanwältin nach einer Verurteilung wegen Mordes. Zudem wehrte er sich gegen die Darstellungen des Beschuldigten. «Die vom Täter vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe sind unsäglich», führte der Anwalt aus. Der Sohn habe sich regelmässig an seine Eltern gewandt und von diesen stets Hilfe erhalten. Hingegen sei der 51-Jährige gegenüber seinen Eltern bereits vor der Tat mehrmals handgreiflich geworden.
Die vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe führe er auf eine Wahrnehmungsstörung zurück, so der Anwalt der Witwe weiter. Die vom Beschuldigten zu Prozessbeginn geäusserte Reue bezeichnete er als «zu spät und einstudiert».
Kein Verständnis für die Forderungen nach einer Verurteilung wegen Mordes zeigte der Verteidiger des 51-Jährigen. Wenn überhaupt, sei sein Mandant wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von maximal dreieinhalb Jahren zu verurteilen. Er halte seinen Mandanten aber sogar für schuldunfähig.
Eine «vermeidbare» Tat
«Mein Mandant hat seinen Vater getötet», sagte der Verteidiger. Und weiter: «Er war aufgrund des akuten schizophrenen Krankheitszustands mit Wahnvorstellungen in einem erbärmlichen Zustand.» Der sexuelle Missbrauch habe sich, unabhängig davon, ob es diesen gegeben habe oder nicht, für seinen Mandanten real angefühlt. Das Verhältnis zum Vater sei «zutiefst gestört» gewesen.
Krankheitsbedingt habe der 51-Jährige an Bedrohungs- und Angstzuständen gelitten. Seine Wohnung verliess er grundsätzlich nur noch mit Messern. Deshalb sei es auch nicht korrekt, dass er diese zu seinem Vater mitgenommen habe mit der Absicht, ihn zu töten. Während der Tat sei er zudem weder steuerungs- noch einsichtsfähig gewesen.
Der Verteidiger bezeichnete die Tat weiter als «vermeidbar». Aus seiner Sicht gab es mehrere Fehler bei der Behandlung der paranoiden Schizophrenie seines Mandanten. Auch hat der Vater laut ihm zur Eskalation beigetragen, indem er dem Sohn nicht nur den Erbvorzug verweigerte, sondern ihn in dieser Situation auch noch erniedrigt habe.
Das Urteil im Prozess steht noch aus. Es wird für Freitagmittag erwartet.