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Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil im Fall Vincenz nicht

Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den Rückweisungsentscheid des Obergerichts im Falle des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz nicht. Sie wird gegen das Urteil Beschwerde einreichen.

Agentur
sda
20.02.24 - 19:34 Uhr
Blaulicht
Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den Rückweisungsentscheid des Obergerichts im Falle des ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz nicht. (Archivbild)
Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den Rückweisungsentscheid des Obergerichts im Falle des ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz nicht. (Archivbild)
KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Die Staatsanwaltschaft teile die Auffassung des Obergerichts, dass in der Anklageschrift das rechtliche Gehör verletzt worden sei, nicht, teilte die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstagabend mit. Eine äusserst aufwändige Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens sei nicht angebracht.

Zum Vorwurf, die Anklageschrift sei zu ausführlich gewesen, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft, dass die Öffentlichkeit sich an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht habe überzeugen können, dass alle Parteien die Anklageschrift verstanden und gezielt hinterfragt hätten. Entsprechend habe keine Partei ihren Rückweisungsantrag an das Obergericht mit der Ausführlichkeit der Anklage begründet.

Sodann sei der Übersetzungsanspruch des französischsprachigen Beschuldigten nicht verletzt worden. Dieser habe an der Verhandlung bestätigt, die Anklageschrift erhalten, verstanden und mit seiner Verteidigung besprochen zu haben.

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