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Stationäre Massnahme für Angreifer von Zofingen AG beantragt

Nach den Angriffen auf sieben Personen in Zofingen im Mai 2024 hat die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme für den Angreifer beantragt. Der Spanier gilt laut einem Gutachten als schuldunfähig, wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft mitteilte.

Agentur
sda
20.04.26 - 09:31 Uhr
Blaulicht
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei und eine Ambulanz beim Bildungszentrum Zofingen nach dem Messerangriff im Mai 2024. (Archivbild)
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei und eine Ambulanz beim Bildungszentrum Zofingen nach dem Messerangriff im Mai 2024. (Archivbild)
Keystone/MICHAEL BUHOLZER

Dem Mann werden mehrfache versuchte Tötung und Nötigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Montag mitteilte. Ein Gutachten attestiert ihm laut der Staatsanwaltschaft wegen paranoider Schizophrenie nun die Schuldunfähigkeit. Zum Tatzeitpunkt war der Spanier laut dem Gutachten hoch psychotisch und damit nicht steuerungsfähig.

Der Mann hatte am 15. Mai 2024 in Zofingen sieben Passanten angegriffen und sie teils erheblich verletzt. Er drang danach in ein Haus ein, stach auf die Bewohnerin ein und verbarrikadierte sich. Spezialkräfte nahmen ihn noch am selben Tag fest.

Der Beschuldigte räumte die Taten ein. Die Staatsanwaltschaft beantragt zusätzlich eine Landesverweisung von 15 Jahren. Der Antrag ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig.

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