Wer mit dem E-Bike zu schnell unterwegs ist, riskiert eine Busse
Seit dem 1. April können E-Bikerinnen und E-Biker nicht nur vom Radargerät erfasst, sondern auch umgehend gebüsst werden. Der Bundesrat schliesst damit eine Gesetzeslücke.
Seit dem 1. April können E-Bikerinnen und E-Biker nicht nur vom Radargerät erfasst, sondern auch umgehend gebüsst werden. Der Bundesrat schliesst damit eine Gesetzeslücke.
09.11.22 - 11:00 Uhr
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