Schmitten gewinnt vor Gericht gegen den Kanton
Ein Kantonsentscheid, mit dem Schmitten zur weiteren Zusammenarbeit mit Albula verpflichtet werden sollte, ist rechtswidrig. So urteilt das Verwaltungsgericht.
Ein Kantonsentscheid, mit dem Schmitten zur weiteren Zusammenarbeit mit Albula verpflichtet werden sollte, ist rechtswidrig. So urteilt das Verwaltungsgericht.
18.05.22 - 04:30 Uhr
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