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Polizei zieht positive Bilanz zu 1.-August-Wochenende

Die Glarner Bevölkerung hält sich gut an das kantonale Feuerverbot. Daran änderten auch die Feierlichkeiten während des 1.-August-Wochenendes nichts.

Südostschweiz
03.08.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Trotz Gewitter kein aktuelles Bild: Am 1. August 2010 stiegen die Raketen in Konkurrenz mit Blitzen in den Glarner Nachthimmel. In diesem Jahr gab es ein Verbot dafür – und dieses wurde von fast allen eingehalten, sagt die Kantonspolizei Glarus.
Trotz Gewitter kein aktuelles Bild: Am 1. August 2010 stiegen die Raketen in Konkurrenz mit Blitzen in den Glarner Nachthimmel. In diesem Jahr gab es ein Verbot dafür – und dieses wurde von fast allen eingehalten, sagt die Kantonspolizei Glarus.
Archivbild

von Loris Piva

Trotz zwischenzeitlichen, lokalen Gewittern mit teils starkem Regenfall, blieb Waldbrandgefahrenstufe 4 bestehen, was eine «erhebliche» Waldbrandgefahr bedeutet. Heisst, dass auch während des 1.-August-Wochenendes das Feuern in Waldesnähe und Zünden von Feuerwerken im grössten Teil der Schweiz untersagt blieb. Wie der Medienverantwortliche der Kantonspolizei Glarus Daniel Menzi mitteilt, hielten sich auch die meisten, trotz feierlicher Stimmung, an das Verbot.

Insgesamt gingen über das 1.-August-Wochenende sechs Meldungen ein, welche mit einem Verstoss gegen das Feuerverbot zusammenhängen. Im Vergleich zu den Vorjahren seien dies erfreulich wenige, so Menzi.

Am Samstagnachmittag wurden zwei Personen gebüsst, nachdem sie ein Feuer an einer Grillstelle entzündeten, welche sich im Wald befand. Weiter musste die Polizei im Klöntal am Sonntagvormittag einschreiten, als sie während einer Patrouille mehrere Grillfeuer entlang des Klöntalersees entdeckt. Diese wurden, mit Hinweis auf das Feuerverbot, schnell gelöscht. Es handelte sich gänzlich nur um kleinere Angelegenheiten, welche schnell und unkompliziert im Dialog mit der Polizei geklärt werden konnten.

Bewusstsein ist wichtig

Aufgrund des Feuerverbots musste beim diesjährigen Nationalfeiertag, neben den traditionellen Höhenfeuern, auch auf das Zünden von Feuerwerken und anderen Böllern verzichtet werden. Laut Menzi sei dies grösstenteils auch getan worden. Allerdings sei es schwer, bei einem allfälligen Verstoss die Täter auf frischer Tat zu ertappen, auch wenn man Feuerwerke von Weitem sehe. Wichtig sei, dass sich die Anwohner bewusst seien, dass die Gefahr eines Waldbrandes durch Feuerwerke und andere Böller enorm erhöht wird. Problematisch wäre es, wenn man das Risiko eines Waldbrandes unterschätzt. Ein kleiner Funke kann bereits reichen, ein Feuer auszulösen.

Es bleibt trocken

Auch wenn es kurzzeitig regnet, bleibt die Gefahr real und das Feuerverbot weiter bestehen. Laut «meteoschweiz.ch» rolle die nächste Hitzewelle bereits auf die Schweiz zu. So bleibt es auch in den kommenden Tagen trocken und warm, mit Spitzentemperaturen um die 30 Grad.

St. Galler Polizei hatte viel zu tun
Die Kantonspolizei St. Gallen ist über das 1.-August-Wochenende von Freitagabend bis Dienstagmorgen rund 40-mal zu Einsätzen in Zusammenhang mit Feuerstellen, Feuerwerkskörpern und kleinen Bränden ausgerückt. Hinzu kommen rund 230 weitere Einsätze. 50-mal sei die Polizei ausserdem wegen Ruhestörungen aufgeboten worden, wie die Kantonspolizei am Dienstag mitteilte. Ausserdem rapportierte sie fast 20 Einbruchdiebstähle. Die Kantonspolizei St. Gallen habe das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot entweder auf Patrouillen oder nach einer entsprechenden Meldung kontrolliert. In rund fünf Fällen sei sie beigezogen worden, weil bei Feuerstellen trotz des Verbots Feuer gemacht worden war. Etwa 20-mal wurde gemeldet, dass Kinder oder Jugendliche im Wald oder in Waldesnähe Knaller abbrennen liessen oder Unfug mit Feuerwerkskörpern trieben, und 12-mal wurde in Waldesnähe Feuerwerk gezündet.
Im Dauereinsatz standen sowohl die Kantonale Notrufzentrale St. Gallen als auch die Nachtdienstpatrouillen, insbesondere am Abend des 1. Augusts. Da seien viele Meldungen über tatsächliche oder angebliche Verstösse gegen die Feuer- und Feuerwerksverbote eingegangen. Oft habe sich aber herausgestellt, dass niemand etwas Verbotenes getan habe. Die Polizei schreibt, dass viele Anrufende offenbar Mühe gehabt hätten, die geltenden Verbote richtig zu interpretieren. Aus Sicht der Kantonspolizei hielt sich die Bevölkerung aber grösstenteils vorbildlich an die Verbote. (sda)

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