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Jägerschaft will mit Schalldämpfern schiessen 

Der Kantonale Patentjägerverband wirkt darauf hin, dass auf der Jagd und im Schiessstand ein Schalldämpfer am Gewehr angebracht werden darf. Zudem soll die Sonderjagd auf zehn Tage beschränkt werden.

Ursina
Straub
20.05.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Noch ohne: Ein Jäger nimmt ein Ziel ins Visier – noch ist es ihm nicht erlaubt, einen Schalldämpfer an den Gewehrlauf zu montieren, damit der Knall bei der Schussabgabe abgeschwächt wird. 
Noch ohne: Ein Jäger nimmt ein Ziel ins Visier – noch ist es ihm nicht erlaubt, einen Schalldämpfer an den Gewehrlauf zu montieren, damit der Knall bei der Schussabgabe abgeschwächt wird. 
Bild Olivia Aebli-Item
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