Jägerschaft will mit Schalldämpfern schiessen
Der Kantonale Patentjägerverband wirkt darauf hin, dass auf der Jagd und im Schiessstand ein Schalldämpfer am Gewehr angebracht werden darf. Zudem soll die Sonderjagd auf zehn Tage beschränkt werden.
Der Kantonale Patentjägerverband wirkt darauf hin, dass auf der Jagd und im Schiessstand ein Schalldämpfer am Gewehr angebracht werden darf. Zudem soll die Sonderjagd auf zehn Tage beschränkt werden.
20.05.22 - 04:30 Uhr
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