Jägerschaft will mit Schalldämpfern schiessen
Der Kantonale Patentjägerverband wirkt darauf hin, dass auf der Jagd und im Schiessstand ein Schalldämpfer am Gewehr angebracht werden darf. Zudem soll die Sonderjagd auf zehn Tage beschränkt werden.
Der Kantonale Patentjägerverband wirkt darauf hin, dass auf der Jagd und im Schiessstand ein Schalldämpfer am Gewehr angebracht werden darf. Zudem soll die Sonderjagd auf zehn Tage beschränkt werden.
Um das Gehör zu schonen und den Rückschlag abzudämpfen, soll es künftig möglich sein, einen Schalldämpfer auf den Gewehrlauf zu montieren. Diesen Antrag hat die Unterengadiner Sektion Fasch’Alba des Bündner Kantonalen Patentjägerverbands den Delegierten unterbreitet. Und die 177 Stimmberechtigten haben diesen an ihrer Delegiertenversammlung am vergangenen Samstag gemäss Tarzisius Caviezel, Präsident des Verbands, grossmehrheitlich angenommen.