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Fast keine Beanstandung bei geräuchertem Fisch und Nüssen

Neun Schweizer Kantone, darunter auch Graubünden und Glarus, haben im Frühling 2021 geräucherte Fischerzeugnisse kontrolliert. Im Herbst wurden auch Nüsse unter die Lupe genommen.

Südostschweiz
26.01.22 - 17:25 Uhr
Leben & Freizeit

Geräucherte Fischerzeugnisse, zum Beispiel von Lachs und Forelle, sind bei der Schweizer Bevölkerung beliebt. Weil diese Produkte aus rohem Fisch sowohl mit natürlichen Bakterien wie auch mit gefährlichen Listerien belastet sein können, werden sie regelmässig überprüft, wie die Kantone Graubünden und Glarus mitteilen. Eine Listeriose – eine durch Listerien verursachte Krankheit – verlaufe bei Personen mit normalen Abwehrkräften mit meist milden und grippeähnlichen Symptomen. Bei immungeschwächten Personen hingegen könnten sich gemäss der Mitteilung schwere Symptome wie Hirnhautentzündung, Blutvergiftung oder Lungenentzündung entwickeln.

Im Frühling 2021 wurden in den neun Kantonen Graubünden, Glarus, Zürich, Zug, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Luzern insgesamt 208 Proben von geräuchertem Fisch genommen, davon 77 heiss- und 84 kaltgeräucherte. Sämtliche Proben wurden sowohl auf verschiedene Keime wie auch auf Listerien und Salmonellen überprüft.

Bei 25 Proben (12 Prozent) seien Höchstwertüberschreitungen betreffend aerober mesophiler Keime oder Enterobacteriaceen festgestellt worden, halten die Kantone fest. Erfreulicherweise habe nur eine einzige Probe, ein heiss geräuchertes Forellenfilet, wegen Listerien beanstandet werden müsse, aber keine wegen Salmonellen. Die Verantwortlichen seien aufgefordert worden, ihre Selbstkontrolle zu verbessern.

Schimmelpilze auf Pistazien

Im vergangenen Herbst wurden in einigen Kantonen zudem Nüsse kontrolliert: Untersucht wurde, ob sich die Schimmelpilze Aflatoxin und Ochratoxin A auf Nüssen befinden. Mykotoxine (Schimmelpilze) werden vorwiegend in wärmeren Klimazonen auf fettreichen, pflanzlichen Produkten wie Erdnüssen, Pistazien und anderen Nussarten gebildet. Gefährlich an Mykotoxinen sei, so heisst es in der Mitteilung, dass man sie weder sehen noch riechen könne. Sie nachzuweisen gelinge nur durch aufwendige analytische Laborverfahren.

Die insgesamt 48 Proben aus den Kantonen Graubünden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich wurden wie folgt aufgeteilt: Haselnüsse und Pistazien (je 14), Mandeln (10), Erdnüssen (9) und Pinienkernen (1). Die gesetzlich festgehaltenen Höchstwerte für Aflatoxine seien in allen Proben eingehalten worden, halten die Kantone fest. Dennoch seien Mykotoxine nachgewiesen worden: Am häufigsten in Pistazien, wo in rund zwei Dritteln aller Proben Aflatoxine und in jeder siebten Probe Ochratoxin A bestimmbar waren. Ansonsten waren gemäss dem Schreiben nur eine Haselnuss- und eine Erdnussprobe belastet. Die untersuchten Mandel- und Pinienkernproben seien dagegen frei von Mykotoxinen gewesen. (sz)

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